Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MousePlayer im Auftrag seiner Kunden nach Art. 28 DSGVO.
1. Definitionen
- "Verantwortlicher" bezeichnet die natürliche oder juristische Person (den Kunden / Website-Eigentümer), die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
- "Auftragsverarbeiter" bezeichnet MousePlayer, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- "Personenbezogene Daten" bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Endnutzer) beziehen und vom Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden.
- "Endnutzer" bezeichnet einen Besucher der Website des Verantwortlichen, dessen Interaktionen von MousePlayer aufgezeichnet werden.
- "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet jeden weiteren Dritten, den der Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen hinzuzieht.
2. Rollen und Umfang der Verarbeitung
MousePlayer stellt Echtzeit-Sitzungsaufzeichnung, Heatmaps und Analytik-Infrastruktur bereit. Bei der Erbringung dieser Leistungen verarbeitet MousePlayer Daten ausschließlich im Auftrag und auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
Art der Verarbeitung: Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Anpassung und Löschung von Sitzungsdaten (Mausbewegungen, Klicks, Scrollen, Eingaben nach Maßgabe der Maskierung, Fenstergröße, Seitenstruktur einschließlich Bildern von Canvas-Inhalten) sowie, je nach Einstellung, von Konsolenmeldungen und fehlgeschlagenen oder langsamen Anfragen der Seite, Ladezeitkennzahlen und Antworten auf Umfragen des Verantwortlichen; Auswertung dieser Daten zu Kennzahlen, Heatmaps, Profilen und erzeugten Texten.
Gegenstand und Zweck: Bereitstellung des Dienstes nach den Nutzungsbedingungen – Aufzeichnung, Wiedergabe und Auswertung der Besuche auf den Webangeboten des Verantwortlichen, damit dieser sie analysieren und verbessern kann – sowie die dafür nötige Absicherung des Betriebs und Missbrauchsabwehr.
Arten personenbezogener Daten: pseudonyme Besucher- und Sitzungskennungen; gekürzte IP-Adresse und das daraus abgeleitete Land; Browser, Betriebssystem, Geräteart, Bildschirm- und Fenstergröße, Sprache; Herkunft des Besuchs (verweisende Seite, Kampagnenparameter); Adressen und Titel der aufgerufenen Seiten; Interaktionsereignisse; das Seitenabbild einschließlich der darin angezeigten Texte; Formulareingaben nach Maßgabe der Maskierung; vom Verantwortlichen gelieferte Kennungen, Ereignisse und Merkmale (etwa eine eigene Nutzerkennung); daraus abgeleitete Angaben wie Kennzahlen, Einstufung als automatisierter Verkehr, Verhaltensprofile und erzeugte Texte.
Kategorien betroffener Personen: Besucher der Website des Verantwortlichen; Personen, die einen vom Verantwortlichen erzeugten Freigabe-Link aufrufen (Zeitpunkt, Browserkennung und vollständige IP-Adresse im Aufrufprotokoll des Links).
Dauer: für die Laufzeit des Dienstvertrags, vorbehaltlich der Fristen in Abschnitt 9.
Herkunft der Daten. Die Ereignisse erreichen MousePlayer auf zwei Wegen: aus dem Browser des Besuchers über das eingebundene Skript, oder server-seitig aus einem System des Verantwortlichen (etwa serverseitiger Google Tag Manager oder ein eigenes Backend) über eine signierte Schnittstelle. Beide Wege führen in dieselbe Verarbeitung; die Kategorien der Daten ändern sich dadurch nicht.
Einwilligung auf dem server-seitigen Weg. Dort kann MousePlayer die Einwilligung des Besuchers technisch nicht selbst feststellen — es gibt keinen Browser, kein Einwilligungswerkzeug und keinen Zugriff auf das Endgerät. Der Verantwortliche sichert deshalb mit jeder Übermittlung ausdrücklich zu, dass für den betroffenen Besucher eine wirksame Einwilligung vorliegt; die Schnittstelle verlangt diese Angabe als Pflichtfeld und weist Übermittlungen ohne sie zurück. Das Einholen und der Nachweis der Einwilligung bleiben Sache des Verantwortlichen.
3. Pflichten des Verantwortlichen
- Einholen einer wirksamen Einwilligung: Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, vor dem Start des MousePlayer-Skripts eine wirksame, informierte Einwilligung der Endnutzer einzuholen, nach Maßgabe der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO. MousePlayer liest das Einwilligungssignal; es holt die Einwilligung nicht ein.
- Verbot besonderer Kategorien: Der Verantwortliche darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (einschließlich Gesundheitsdaten, Kreditkartennummern, Passwörter oder amtlicher Kennungen) an MousePlayer übermitteln.
- Transparenz: Der Verantwortliche muss den Einsatz der Sitzungsaufzeichnung in seiner eigenen Datenschutzerklärung offenlegen.
- Rechtsgrundlage: Der Verantwortliche sichert zu, dass alle an MousePlayer übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden.
- Kennzeichnung sensibler Bereiche: Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, Bereiche seiner Seite, in denen personenbezogene Daten angezeigt werden, zu erkennen und mit
data-mp-maskoder der Klassemp-maskedzu kennzeichnen sowie Pfade auszuschließen, die gar nicht aufgezeichnet werden dürfen. Zu den Grenzen der automatischen Maskierung siehe Abschnitt 4.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Weisungsbindung: MousePlayer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht verlangt etwas anderes; in einem solchen Fall teilt MousePlayer dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet. Weisungen sind diese Vereinbarung, die Einstellungen, die der Verantwortliche in seinem Projekt vornimmt, und Weisungen in Textform an office@mouseplayer.com. Ist MousePlayer der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 2 DSGVO).
- Vertraulichkeit: Die zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
- Keine Verarbeitung vor der Einwilligung: Das Skript vergibt keine Kennung, setzt kein Cookie, speichert nichts und baut keine Verbindung auf, solange kein Einwilligungssignal vorliegt. Ein fehlendes Signal gilt als Ablehnung, außer in einer Region, die der Verantwortliche nach Ziffer 11.3 der Nutzungsbedingungen ausdrücklich freigegeben hat; Regionen mit gesetzlicher Einwilligungspflicht, darunter die EU und der EWR, lassen sich nicht freigeben. Ein Global-Privacy-Control-Signal geht jedem anderen Signal vor.
- IP-Maskierung: Die vollständige IP-Adresse wird für Verbindungsaufbau, Landesbestimmung und Missbrauchsabwehr im Arbeitsspeicher verwendet. Sperrt die Missbrauchsabwehr eine Adresse, wird sie für die Dauer der Sperre, höchstens 24 Stunden, in einem Zwischenspeicher gehalten. Die Protokolle des Webservers, die jeden Abruf einschließlich der Verbindungen des Aufzeichnungsskripts verzeichnen, enthalten die vollständige Adresse und werden nach 14 Tagen gelöscht. In die Datenbank wird die Adresse eines Endnutzers nur maskiert geschrieben, und im Dashboard wird sie nicht angezeigt.
- URL-Bereinigung: Werte von Parametern in der Abfrage und im Fragment einer Adresse, die typischerweise personenbezogene Daten oder Zugangsdaten tragen (etwa
?email=,?token=,?code=,#access_token=), werden im Browser geschwärzt, bevor die Adresse übertragen wird. - Maskierung von Formulareingaben – drei Stufen: Die Vollmaskierung ersetzt jedes Zeichen jeder Eingabe, bevor es den Browser verlässt, und ist die Vorgabe für jede Property. Die selektive Maskierung hält Namen, Anschriften, E-Mail, Telefon, Zahlungsfelder und Freitextfelder vollständig maskiert und ersetzt sonst nur die Ziffern. Keine Maskierung zeichnet Eingaben auf, wie sie eingegeben wurden.
- Die beiden schwächeren Stufen setzen eine schriftliche Freigabe voraus: MousePlayer schaltet sie nur für eine benannte Property frei, auf begründeten Antrag des Verantwortlichen, und hält die Freigabe mit Zeitpunkt und Erteiler fest. Die Beschränkung wird auf den Servern von MousePlayer durchgesetzt: liegt eine gespeicherte Stufe über der Freigabe, wird sie auf die Freigabe gesenkt, bevor die Einstellung den Browser erreicht. Die Rücknahme einer Freigabe wirkt mit der nächsten Verbindung und stellt die Vollmaskierung wieder her.
- Zwei Grenzen, die keine Freigabe anhebt: Als Passwort oder Zahlungsdaten erkannte Felder bleiben auf jeder Stufe vollständig maskiert; und die Maskierung reicht nie in das hinein, was die Website selbst in die Seite schreibt – eine Bestätigungsseite, die eine Anschrift ausgibt, ist Teil des DOM-Abbilds und damit Teil der Wiedergabe. Die Erkennung liest Name, Id, Typ und das Attribut
autocompletegegen eine Liste mit englischen, deutschen und polnischen Bezeichnern; ein Feld, auf das nichts passt, gilt als gewöhnliches Feld. Mitdata-mp-maskodermp-maskedgekennzeichnete Bereiche bleiben vollständig ausgenommen. Der Verantwortliche darf sich nicht allein auf die automatische Erkennung verlassen. - Unterstützung: MousePlayer unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Endnutzeranfragen nach Kapitel III DSGVO und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
- Kontaktstelle, und kein Datenschutzbeauftragter: Datenschutzangelegenheiten aus dieser Vereinbarung erreichen MousePlayer unter office@mouseplayer.com. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Die Beurteilung nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. b DSGVO ist mit Datum und Begründung in Abschnitt 9 des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten niedergelegt: Die regelmäßige und systematische Überwachung ist erfüllt, die Umfänglichkeit nach den heutigen Zahlen nicht. Weil das zweite Merkmal an der Zahl beobachteter Endnutzer hängt – einer Größe, die der Verkehr des Verantwortlichen bestimmt und nicht MousePlayer –, wird sie täglich gemessen, und die Beurteilung wird oberhalb von 100000 Endnutzern im Monat über alle Verantwortlichen hinweg wiederholt, im Übrigen jährlich. Eine Benennung, ob verpflichtend oder freiwillig, wird in dieser Vereinbarung veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
5. Sicherheit der Verarbeitung
MousePlayer setzt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen um, darunter Verschlüsselung auf dem Transportweg, logische Trennung der Kunden-Workspaces auf jedem Lese- und Schreibweg, serverseitige Durchsetzung des Rollenmodells und automatische Beendigung unberechtigter Live-Verbindungen. Alle Verbindungen aus dem Internet laufen ausschließlich über HTTPS bzw. WSS: die des Aufzeichnungsskripts – regelmäßig über WebSocket, ersatzweise über HTTP, wenn keine WebSocket-Verbindung zustande kommt, und für große Seitenabbilder als HTTP-Upload – ebenso wie die zur Anwendung und zur Schnittstelle. Die Verschlüsselung endet auf dem eigenen Server von MousePlayer. Innerhalb des eigenen lokalen Netzes am selben Ort laufen die Verbindungen zur Datenbank und zum Zwischenspeicher unverschlüsselt; sie sind kennwortgeschützt und aus dem Internet nicht erreichbar.
Vollständig und fortgeschrieben stehen die Maßnahmen in den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt MousePlayer die allgemeine schriftliche Genehmigung zur Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste mit Zweck, Datenkategorien und Verarbeitungsort steht unter Unterauftragsverarbeiter.
Vom Verantwortlichen eingeschaltete Übermittlungen. MousePlayer bietet Brücken an, die Daten an Empfänger senden, die der Verantwortliche selbst bestimmt: an eine von ihm angegebene Webhook-Adresse, an sein Kundenverwaltungssystem, an sein Helpdesk- oder Ticketsystem, an sein System für E-Mail- und Lebenszyklus-Marketing, an sein Werbekonto bei einem Werbenetz (Conversions API), an seinen eigenen Objektspeicher oder seine Tabellenablage sowie an sein Fehler- und Aufgabenverfolgungssystem. Diese Aufzählung nennt bewusst Kategorien statt Namen: welche Anbieter innerhalb einer Kategorie zur Auswahl stehen, ändert sich mit dem Funktionsumfang, an der Rollenverteilung ändert das nichts. Maßgeblich ist, was der Verantwortliche in den Einstellungen seines Projekts tatsächlich eingeschaltet hat. Diese Übermittlungen finden nur statt, wenn der Verantwortliche die jeweilige Brücke einschaltet und seinen eigenen Zugang hinterlegt; das ist die Weisung, auf der sie beruhen. Die Empfänger sind keine Unterauftragsverarbeiter von MousePlayer — das Vertragsverhältnis zu ihnen, einschließlich etwaiger Garantien für Übermittlungen in Drittländer, besteht zwischen dem Verantwortlichen und dem jeweiligen Empfänger. Welche Daten im Einzelnen übermittelt werden, steht im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Abschnitt 4. An Meta wird ausschließlich für Sitzungen mit erteilter Einwilligung und ausschließlich bei erfüllten Zielen übermittelt; Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse sind davon ausgenommen.
An der Aufzeichnung selbst ist kein Dritter beteiligt: das Aufzeichnungsskript sendet ausschließlich an die eigene Infrastruktur. Daneben besteht ein Empfänger: eine tägliche ausgelagerte Kopie der vollständigen Datenbank und des Aufzeichnungsarchivs — einschließlich der Sitzungsaufzeichnungen — liegt bei Google (Google Cloud Storage, Bucket in Warschau). Seit dem 11.08.2026 liegt sie dort verschlüsselt: verschlüsselt wird vor der Übertragung auf unserem eigenen Server (rclone crypt), einschließlich der Datei- und Verzeichnisnamen; die Schlüssel liegen auf unserem eigenen Server. Google erhält sie nicht und kann den Inhalt nicht lesen, bleibt aber Unterauftragsverarbeiter — die Verschlüsselung ist eine technische Maßnahme, keine Änderung der Rolle. Der bisherige, unverschlüsselte Zielordner mit den Kopien aus der Zeit vor dem 11.08.2026 wurde am 12.08.2026 gelöscht.
MousePlayer unterrichtet den Verantwortlichen 30 Tage, bevor ein neuer Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung beginnt oder ein bestehender ersetzt wird. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche aus berechtigtem Datenschutzgrund widersprechen; lässt sich der Widerspruch nicht ausräumen, kann er die betroffene Leistung kündigen. Die Unterrichtung erfolgt per E-Mail und als Hinweis im angemeldeten Bereich; ein Widerspruch ist in Textform an office@mouseplayer.com zu richten. MousePlayer bindet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich an Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten – bei Anbietern, die nur Standardbedingungen anbieten, deren Auftragsverarbeitungsbedingungen –, und haftet dem Verantwortlichen gegenüber unverändert für deren Einhaltung.
Die frühere Ausnahme besteht nicht mehr. Bis zum 05.09.2026 lag die oben beschriebene ausgelagerte Sicherungskopie in einem privaten Google-Konto, für das Auftragsverarbeitungsbedingungen nicht verfügbar sind; das wich vom vorstehenden Satz und von Art. 28 Abs. 4 DSGVO ab, und Fassung 1.3 dieser Vereinbarung hat es offen benannt. Seit dem 05.09.2026 liegt die Kopie in Google Cloud Storage (Region europe-central2, Warschau) und ist von den Google Cloud Datenverarbeitungsbedingungen gedeckt; die zuvor auf dem privaten Konto abgelegten Kopien wurden am 06.09.2026 gelöscht, nachdem eine Wiederherstellung aus dem neuen Ziel gegengeprüft war. Die Verschlüsselung vor der Übertragung bleibt bestehen. Erzeugte Texte formuliert ein Sprachmodell auf eigener Hardware von MousePlayer; ein externer KI-Dienst ist daran nicht beteiligt.
7. Betroffenenrechte
MousePlayer unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bei der Beantwortung von Anfragen der Endnutzer. Das Löschen einer einzelnen Sitzung und aller Sitzungen eines Besuchers steht in der Anwendung den Rollen owner und admin zur Verfügung. Für Endnutzer steht zudem eine Auskunftsseite bereit, über die sie Auskunft zu ihren Sitzungen erhalten und deren Löschung verlangen können, sofern sie über ihre Besucherkennung verfügen (Ziffer 14.4 der Nutzungsbedingungen). Anfragen, die Endnutzer unmittelbar an MousePlayer richten, werden an den Verantwortlichen verwiesen, der davon unverzüglich unterrichtet wird.
Eine Grenze wird offen benannt: Weil IP-Adressen nur maskiert gespeichert werden, lässt sich allein aus der maskierten Adresse nicht immer jede Aufzeichnung einer Person zuordnen. Je genauer ein Verlangen eingegrenzt werden kann (Website, ungefähre Zeit, Seite), desto vollständiger lässt es sich erfüllen.
Nachweise über Einwilligungsentscheidungen bleiben über die Löschung einer Aufzeichnung hinaus bestehen. Sie enthalten keine Verhaltensdaten, sondern nur Tatsache, Zeitpunkt und Quelle der Entscheidung, und dienen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
8. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, benachrichtigt MousePlayer den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält die Angaben, die der Verantwortliche für seine eigenen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO benötigt.
Meldeadresse: office@mouseplayer.com
9. Aufbewahrung und Löschung
Die Löschung läuft automatisch und unbeaufsichtigt:
- Free: 7 Tage · Small: 30 Tage · Business: 90 Tage · Enterprise: nach individueller Vereinbarung.
- Nach einem Wechsel in einen kleineren Tarif gilt eine Schonfrist von 30 Tagen, nach dem Ende eines kostenpflichtigen Abonnements eine von mindestens 30 Tagen; in dieser Zeit läuft die längere bisherige Aufbewahrung weiter.
- Kürzere Fristen: Aufzeichnungen von Sitzungen, die als automatisiert erkannt wurden (Bots), werden nach einem Tag geleert und die Sitzungen nach 14 Tagen gelöscht; bei einem kostenlosen Konto, das bei der Registrierung als missbrauchsverdächtig eingestuft wurde, werden Aufzeichnungen nach 24 Stunden gelöscht.
- Zugriffsprotokolle der Anwendung werden nach 60 Tagen gelöscht, die Protokolle des Webservers nach 14 Tagen, Sicherheitsprotokolle nach 72 Stunden; abgelaufene oder zurückgenommene Freigabe-Links werden samt ihrem Aufrufprotokoll 90 Tage nach Ablauf oder Rücknahme gelöscht.
Nach dem Ende der Leistungen gibt MousePlayer die Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück oder löscht sie: Die Rückgabe erfolgt, indem der Verantwortliche seine Daten vor der Löschung über die Ausleitungen nach den Ziffern 24.1 und 24.1a der Nutzungsbedingungen abruft; eine Rückgabe in anderer Form schuldet MousePlayer nicht. Mit Beendigung des Kontos des Verantwortlichen löscht MousePlayer alle zugehörigen personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit nicht Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht eine längere Speicherung verlangt. Ausgelöst wird die Löschung vom Kunden selbst in den Kontoeinstellungen; eine Anfrage per E-Mail ist nicht nötig. Zuerst wird das Konto archiviert: Der Zugang endet sofort, es wird nichts mehr aufgezeichnet und nichts mehr angezeigt, und 30 Tage lang können wir es auf Anfrage wiederherstellen, falls die Löschung ein Versehen war. Danach wird es endgültig gelöscht; beim Auslösen kann der Kunde auch die sofortige endgültige Löschung wählen. Ein Projekt oder ein Workspace, die der Kunde löscht, werden ebenso zunächst 30 Tage archiviert und lassen sich in dieser Zeit im Dashboard wiederherstellen. Ein Konto im kostenlosen Tarif, in dem sich 24 Monate lang niemand angemeldet hat, wird nach Ziffer 6.5 der Nutzungsbedingungen nach einer zugestellten Benachrichtigung gelöscht; diese Löschung archiviert nicht vorher. Drei Dinge bleiben bewusst erhalten, weil das Recht es verlangt oder weil sie eine Entscheidung belegen und keine Person: der Nachweis der Annahme dieser Dokumente, das Sicherheits- und Änderungsprotokoll (ohne den Bezug zur Person) und Supportanfragen. Ein Workspace kann an ein anderes Konto übertragen werden, statt mit dem Konto gelöscht zu werden. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die empfangende Person sie ausdrücklich angenommen hat; die Einladung verfällt nach drei Tagen. Mit der Annahme wird sie Eigentümerin und damit Vertragspartnerin für diesen Workspace, und ab diesem Zeitpunkt gilt ihr Tarif — was die Aufbewahrungsdauer der enthaltenen Aufzeichnungen verkürzen kann.
Die Sicherungen, mit Zahlen. Täglich wird eine ausgelagerte Kopie erstellt und verschlüsselt vorgehalten; Tageskopien werden 7 Tage aufbewahrt, Wochenkopien 364 Tage. Im laufenden System gelöschte personenbezogene Daten bleiben in diesen Kopien, bis sie ablaufen – höchstens 364 Tage nach der Löschung. Das gilt auch für Sitzungsaufzeichnungen, die nach 7 Tagen aus der Datenbank in das Aufzeichnungsarchiv ausgelagert werden: Das Archiv ist seit dem 06.10.2026 Teil der Sicherung, und für seine Inhalte gilt dieselbe Höchstdauer.
Eine gezielte Löschung innerhalb einer Sicherung findet nicht statt. Eine Kopie ist ein einziges versiegeltes Archiv, dessen Zweck darin besteht, ein getreues Abbild eines Zeitpunkts zu sein; sie zu öffnen, etwas herauszunehmen und sie wieder zu versiegeln, zerstörte diese Eigenschaft und die Möglichkeit zu zeigen, dass niemand daran manipuliert hat. Sicherungen dienen keinem anderen Zweck als der Wiederherstellung nach einem Verlust – sie werden nicht durchsucht, nicht ausgewertet und nicht offengelegt. Wird eine Sicherung zurückgespielt, werden die für Endnutzer verzeichneten Löschverlangen erneut ausgeführt, bevor das System wieder in Betrieb geht; der Nachweis dieser Verlangen wird zu genau diesem Zweck aufbewahrt und enthält nichts über das hinaus, was die Wiederholung der Löschung erfordert. Für ein gelöschtes Konto des Verantwortlichen liegt es anders, und das wird gesagt statt überspielt: Seine Löschung hinterlässt bewusst keinen Datensatz, der es bezeichnet, sodass eine zurückgespielte Kopie ein Konto enthielte, das nach dem Datum dieser Kopie gelöscht wurde. Ein Zurückspielen folgt nur auf einen Totalverlust; geschieht es, sagt MousePlayer es.
10. Prüfrechte, Laufzeit, maßgebliche Sprachfassung
- Prüfrechte. MousePlayer stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Prüfer und trägt dazu bei; das Nähere zu Umfang, Form und Häufigkeit der Prüfungen regeln die folgenden Sätze. Die Prüfung erfolgt vorrangig durch Bereitstellung von Berichten über die technischen und organisatorischen Maßnahmen oder über schriftliche Fragebögen. Eine Prüfung vor Ort (eine Inspektion im Sinne dieses Abschnitts) kann der Verantwortliche nur bei konkretem Verdacht auf Datenschutzverstöße verlangen; er hat sie mindestens 30 Tage im Voraus in Textform anzukündigen. Nach dem vorstehenden Satz kann der Verantwortliche je Kalenderjahr nur eine Prüfung vor Ort verlangen; sie ist kostenfrei. Hat eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Abschnitt 8 Daten des Verantwortlichen betroffen und ist diese Verletzung von MousePlayer, seinen Beschäftigten, den von ihm zur Erfüllung dieser Vereinbarung eingesetzten Personen oder seinen Unterauftragsverarbeitern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden, kann der Verantwortliche eine Prüfung vor Ort verlangen, unabhängig davon, ob im betreffenden Kalenderjahr bereits eine Prüfung vor Ort stattgefunden hat; er hat diese Prüfung innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung nach Abschnitt 8 zu verlangen. Jede solche Verletzung begründet eine Prüfung vor Ort nach dem vorstehenden Satz; ist diese durchgeführt oder die Dreimonatsfrist ohne ein solches Verlangen abgelaufen, kann dieselbe Verletzung keine weitere Prüfung vor Ort mehr begründen. Eine Prüfung vor Ort nach den beiden vorstehenden Sätzen ist in jedem Fall kostenfrei; hat im betreffenden Kalenderjahr noch keine Prüfung vor Ort stattgefunden, gilt sie als die Prüfung vor Ort dieses Kalenderjahres, ohne dass aus dieser Anrechnung eine weitere Prüfung vor Ort entsteht. Zusammen mit der Benachrichtigung nach Abschnitt 8 legt MousePlayer dem Verantwortlichen die Dokumentation dieser Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor, damit dieser beurteilen kann, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Auf die vorstehend genannte eine Prüfung je Kalenderjahr werden nur Prüfungen vor Ort angerechnet; Berichte und schriftliche Fragebögen werden nicht angerechnet. Außer in den in den vorstehenden Sätzen beschriebenen Fällen findet eine Prüfung vor Ort nicht statt. Die Kosten einer Prüfung trägt der Verantwortliche nur, soweit die Prüfung nach den vorstehenden Sätzen zulässig ist, danach nicht kostenfrei ist und den üblichen und angemessenen Aufwand überschreitet. Ein unabhängiger Bericht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, ein Zertifikat oder detaillierte Eigenauskünfte werden als Nachweis anerkannt, soweit solche Nachweise vorliegen; den Stand externer Prüfungen und Sicherheitszertifizierungen nennt Abschnitt 6 der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Damit sollen Prüfungen vor Ort auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Zwingende gesetzliche Prüfrechte des Verantwortlichen nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
- Laufzeit. Diese Vereinbarung wird mit Beginn der Nutzung des Dienstes wirksam und gilt, solange MousePlayer personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- Zugehörige Dokumente. Technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Datenschutzerklärung.
- Fassung: 1.6 · Gültig ab: 16.10.2026 · ersetzt die Fassung 1.5 vom 07.10.2026. Geändert: Abschnitt 2 nennt die verarbeiteten Datenarten vollständig; Abschnitt 4 sagt, dass eine gesperrte Adresse höchstens für die eingestellte Sperrdauer in einem Zwischenspeicher gehalten wird und dass auch Werte im Fragment einer Adresse geschwärzt werden; Abschnitt 5 beschreibt die Transportwege zutreffend, einschließlich der unverschlüsselten Verbindungen im eigenen lokalen Netz; die Abschnitte 6 und 9 sagen, dass das Aufzeichnungsarchiv seit dem 06.10.2026 Teil der Sicherung ist; Abschnitt 9 nennt die kürzeren Fristen für Bot-Sitzungen und missbrauchsverdächtige Konten, die Schonfrist nach dem Ende eines Abonnements und die Löschung ungenutzter Konten im kostenlosen Tarif. Ebenfalls Teil dieser Fassung: Abschnitt 2 nennt Gegenstand und Zweck, die Arten personenbezogener Daten und die Personen, die einen Freigabe-Link aufrufen; Abschnitt 4 nennt die Mitteilung vor gesetzlich verlangter Verarbeitung, die Form der Weisungen, den Hinweis auf rechtswidrige Weisungen, die regionale Freigabe, die Protokolle des Webservers und die eingestellte Sperrdauer; Abschnitt 6 beschreibt die vertragliche Bindung der Unterauftragsverarbeiter und die Form von Unterrichtung und Widerspruch und sagt nicht mehr, die Schlüssel lägen ausschließlich auf unserem Server; Abschnitt 7 nennt die Auskunftsseite für Endnutzer und den Umgang mit unmittelbar an uns gerichteten Anfragen; Abschnitt 9 nennt Rückgabe oder Löschung nach Wahl des Verantwortlichen, die Schonfristen, die Protokolle des Webservers und die Löschung von Freigabe-Links. Die Fassung 1.5 ersetzte die Fassung 1.4 vom 17.09.2026. Geändert: Abschnitt 9 – eine vom Kunden ausgelöste Löschung archiviert das Konto und die von ihm gelöschten Projekte oder Workspaces zunächst 30 Tage, bevor sie endgültig gelöscht werden; der Kunde kann die sofortige endgültige Löschung wählen. Die Fassung 1.4 ersetzte die Fassung 1.3 vom 19.08.2026. Geändert: Abschnitt 6 – die Ausnahme für die ausgelagerte Sicherung ist entfallen, weil die Kopie seit dem 05.09.2026 in Google Cloud Storage in Warschau unter den Google Cloud Datenverarbeitungsbedingungen liegt; dazu der Satz, dass erzeugte Texte auf eigener Hardware formuliert werden. Die Fassung 1.3 ersetzte die Fassung 1.2 vom 11.08.2026. Geändert: Abschnitt 4 erhält eine Kontaktstelle und die Beurteilung nach Art. 37; Abschnitt 6 benennt den Unterauftragsverarbeiter, der ohne Vereinbarung nach Art. 28 tätig ist – die bisherige Fassung legte das nicht offen; Abschnitt 9 nennt die Aufbewahrung der Sicherungen mit Zahlen und was beim Zurückspielen geschieht.
- Maßgebliche Sprachfassung. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.