EU-KI-Verordnung (AI Act): Wie MousePlayer künstliche Intelligenz einsetzt
Was die Verordnung (EU) 2024/1689 für MousePlayer bedeutet, welche Funktionen überhaupt KI verwenden und wozu wir uns verpflichten. Stand: 16. Oktober 2026.
1. Wozu diese Seite dient
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ihre Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025 und die Transparenzpflichten des Artikels 50 seit dem 2. August 2026. Diese Seite erklärt in klarer Sprache, wo MousePlayer KI einsetzt, welche Rolle wir nach der Verordnung einnehmen und welche Pflichten daraus folgen. Sie gehört zu unseren Rechtsunterlagen neben der Datenschutzerklärung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Die Kurzfassung. Session Replay, Heatmaps und die Dashboards sind keine KI: Sie zeigen, was gemessen wurde. Gelernte Modelle stecken in zwei Funktionen – den Verhaltensprofilen und der Absprungvorhersage. Ein Sprachmodell formuliert an vier Stellen: kurze Sätze zu Besuchern und Besuchergruppen, Besucherberichte samt ihrer Übersetzungen, Vorschläge für die Texte des Exit-Angebots und, nur intern, Übersetzungen und Antwortentwürfe in unserem Supportposteingang. Keine dieser Funktionen trifft eine Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung über eine Person. Jede Zahl, die Sie sehen, wird berechnet; das Sprachmodell fasst berechnete Befunde lediglich in Worte, und ein vorgeschlagener Angebotstext erreicht einen Besucher nur, wenn der Betreiber ihn ausdrücklich übernommen hat. Alle Modelle laufen auf unseren eigenen Rechnern; ein externer KI-Dienst ist nicht beteiligt.
2. Wo MousePlayer KI einsetzt – und wo nicht
2.1 Keine KI
- Session Replay, Heatmaps, Live-Ansicht, Trichter, Ziele, Segmente. Aufgezeichnete Ereignisse werden gespeichert und dargestellt. Nichts wird abgeleitet.
- Engagement- und Wertpunkte. Kleine ganze Zahlen aus abzählbaren Regeln (Dauer, Seiten, Scrolltiefe, Wutklicks, erreichte Ziele). Die Regeln sind im Produkt dokumentiert und lassen sich von Hand nachrechnen.
- Frustrationssignale und Reibungswert. Wutklicks, Leerklicks, hektische Mausbewegung, JavaScript-Fehler und ähnliche Signale werden über feste Regeln und Schwellen erkannt, nicht über ein gelerntes Modell. Der Reibungswert einer Sitzung ist eine gewichtete Summe dieser Signale nach festen Punktwerten.
- Sequenzmuster und Auffälligkeiten. Häufige Seitenfolgen werden gezählt; Auffälligkeiten ergeben sich aus einem statistischen Vergleich eines Tages mit den Wochen davor (Median und Streuung). Beides ist Rechnung über aggregierte Kennzahlen, kein gelerntes Modell.
2.2 Statistische Modelle (maschinelles Lernen)
- Verhaltensprofile. Besuche werden nach Ähnlichkeit ihres messbaren Verhaltens gruppiert (k-Means-Clustering). Ein Profil beschreibt eine Gruppe von Besuchen, nie eine Person. Die Namen der Gruppen ergeben sich daraus, welcher gemessene Wert am stärksten vom Durchschnitt abweicht.
- Absprungvorhersage (Exit Intent). Eine logistische Regression, trainiert auf den bisherigen Sitzungen desselben Projekts, schätzt aus den ersten Sekunden eines Besuchs, wie wahrscheinlich ein früher Abbruch ist. Ausgegeben wird eine Wahrscheinlichkeit samt der Faktoren, die sie bestimmt haben. Das trainierte Modell wird im Browser des Besuchers ausgewertet; dorthin gelangen nur die Modellgewichte.
- Abwanderungsindikator (Churn). Für wiederkehrende Besucher ein Wert aus festen Regeln über deren eigene frühere Besuche (sinkendes Engagement, gehäufte Kurzbesuche, Reibung in den letzten Besuchen, überfällige Rückkehr). Er ist kein gelerntes Modell und nennt seine Gründe.
2.3 Generative KI (Sprachmodell)
Ein Sprachmodell mit allgemeinem Verwendungszweck wird an vier Stellen eingesetzt: (1) für kurze Sätze zu einem Besucher oder einer Besuchergruppe, (2) für ausführlichere Besucherberichte und deren Übersetzung in weitere Sprachen, (3) für Vorschläge zu den Texten des Exit-Angebots, die aus Titel, Überschriften und Navigation der aufgezeichneten Seiten des Projekts entstehen, und (4) im Supportposteingang von MousePlayer, wo es Kundennachrichten übersetzt und Antwortentwürfe schreibt, die ein Mensch prüft und erst dann absendet. In den Fällen 1 bis 3 erhält das Modell berechnete Befunde, nicht die Rohaufzeichnung, und darf keine Zahlen ergänzen, keine Tatsachen erfinden und keine Gefühle unterstellen. Ein Wächter vergleicht jeden erzeugten Text mit der Eingabe: Texte, die Zahlen hinzufügen, in der Ich-Form sprechen, eine Aussage umkehren oder bei Angebotsvorschlägen auf eine nicht aufgezeichnete Seite verweisen, werden verworfen, und stattdessen erscheint die berechnete Vorlage bzw. kein Vorschlag. Erzeugter Text ist in der Oberfläche als solcher gekennzeichnet.
3. Unsere Rolle nach der Verordnung
Für die statistischen Modelle und die Zusammenfassungen ist MousePlayer Anbieter des KI-Systems im Sinne von Artikel 3 Nr. 3: Wir entwickeln sie und betreiben sie unter eigenem Namen. Unsere Kunden sind Betreiber (Artikel 3 Nr. 4), wenn sie diese Funktionen in ihren Projekten verwenden. Das von uns betriebene Sprachmodell ist ein frei verfügbares KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck eines Dritten; die Pflichten für das Modell selbst (Artikel 53) liegen bei dessen Anbieter. Wir trainieren oder verändern dieses Modell nicht. Es läuft auf eigenen Rechnern mit Grafikkarte, die im selben lokalen Netz und am selben Ort stehen wie die übrigen Server von MousePlayer – Besucherdaten und Supportnachrichten werden an keinen externen KI-Dienst übermittelt, auch nicht ersatzweise, wenn diese Rechner nicht verfügbar sind; dann bleibt es bei der berechneten Vorlage.
Risikoeinstufung. Nach unserer Einschätzung fällt keine unserer KI-Funktionen in die Hochrisikobereiche des Anhangs III (Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration, Justiz) oder in Anhang I. Es sind Auswertungshilfen für Website-Betreiber. Wir stufen sie deshalb nicht als Hochrisiko-Systeme ein und prüfen diese Einordnung erneut, wenn eine Funktion hinzukommt oder sich ändert.
Verbotene Praktiken (Artikel 5). MousePlayer betreibt keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring und keine vorausschauende Polizeiarbeit und verwendet keine unterschwelligen oder manipulativen Techniken. Unsere Modelle messen Klicks, Scrollen und Zeiten. Sie leiten keinen Gefühlszustand einer Person ab – die Anweisung an das Sprachmodell untersagt ihm ausdrücklich, Gefühle oder Absichten zu unterstellen.
4. Transparenz (Artikel 50)
- Es gibt keinen Chatbot und keinen Dialog mit Besuchern Ihrer Website. Die einzige Ausgabe, die einen Besucher überhaupt erreicht, ist die Einblendung aus Abschnitt 5: Ob sie erscheint, entscheidet der Betreiber, und ein statistisches Modell oder der regelbasierte Abwanderungsindikator bestimmt, welchem Besucher und zu welchem Zeitpunkt sie gezeigt wird. Ihren Text kann ein Sprachmodell vorgeschlagen haben; ein solcher Vorschlag geht nie von selbst live, sondern erst, wenn der Betreiber ihn geprüft und ausdrücklich übernommen hat, und er kann ihn vorher ändern. Der angezeigte Text ist damit ein vom Betreiber verantworteter und freigegebener Text. Nach unserer Einschätzung folgt daraus keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50; wer eine Kennzeichnung wünscht, kann sie in den Angebotstext aufnehmen.
- Alle übrigen Texte des Sprachmodells werden nur im Konto des Website-Betreibers angezeigt und sind dort als erzeugt gekennzeichnet; wo der Text aus berechneten Befunden entsteht, stehen diese daneben. Die Supportentwürfe sehen nur unsere Mitarbeiter, die sie vor dem Absenden prüfen und anpassen. Nach unserer Einschätzung fassen die Texte zu Besuchern lediglich bereits berechnete Befunde in Worte, ohne deren Inhalt wesentlich zu verändern; diese Einordnung nach Artikel 50 Absatz 2 überprüfen wir, sobald die Europäische Kommission Leitlinien oder einen Verhaltenskodex dazu veröffentlicht.
- Wir erzeugen keine Bilder, Audio- oder Videoinhalte und keine Deepfakes.
5. Menschliche Aufsicht und automatisierte Entscheidungen
Die KI-Ausgaben von MousePlayer sind Informationen für Menschen. Keine Funktion trifft eine Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber einem Besucher. Die Absprung- und Abwanderungssignale können, wenn der Betreiber es einschaltet, eine Nachricht oder ein Angebot auf dessen Website auslösen; ob, wann und mit welchem Inhalt das geschieht, entscheidet und konfiguriert der Betreiber, der für diese Verwendung Verantwortlicher bleibt. Wir bitten Betreiber, solche Nachrichten ehrlich, klar wegklickbar und frei von Druck zu halten – derselbe Maßstab, den die Verbote der Verordnung und das Verbraucherrecht setzen.
Ob eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 DSGVO vorliegt, ist für jede Funktion geprüft und im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert. Die Antwort lautet nein: Die Ausgaben sind informativ und entfalten keine Rechtswirkung.
6. Daten, die die Modelle verwenden
- Modelle werden je Projekt trainiert und bewertet, ausschließlich mit den pseudonymen Verhaltensdaten dieses Projekts. Es gibt kein Modell, das über Kunden hinweg trainiert wird.
- Was ein Besucher EINGIBT, erreicht kein Modell: Eingaben werden im Browser nach der Maskierungsstufe des Projekts maskiert, Kennwörter und Zahlungsdaten immer, und in die Befunde gehen keine Feldwerte, nur Feldtypen und die Tatsache einer Eingabe. Was Ihre Website selbst AUSGIBT, ist davon zu trennen und die Grenze dieser Zusage – in den zusammenfassenden Bericht gehen die Titel der aufgerufenen Seiten, die Beschriftungen der angeklickten Elemente und die aufgerufenen Pfade (ohne Query-String) ein, in die Vorschläge für Angebotstexte Titel, Überschriften und Navigation der aufgezeichneten Seiten. Zeigt Ihre Seite dort einen Namen an oder schreibt ihn in den Pfad der Adresse, steht er in den Befunden. Wir schneiden ihn nicht heraus, weil sich ein Name maschinell nicht von einer Produktbezeichnung unterscheiden lässt; wo Sie das vermeiden wollen, halten Sie Namen aus Seitentiteln, Beschriftungen und URLs heraus.
- Die Ergebnisse der Modelle haben eigene Aufbewahrungsfristen: Sätze zu Besuchern werden nach 60 Tagen gelöscht (bei Enterprise-Projekten gilt stattdessen die Aufbewahrung des Tarifs), Besucherberichte nach 180 Tagen und die Zuordnung von Sitzungen zu Verhaltensprofilen nach 180 Tagen (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung); spätestens mit der endgültigen Löschung des Projekts fallen sie weg. Übersetzungen und Antwortentwürfe im Support werden mit der jeweiligen Supportanfrage gelöscht.
- Besucher können Auskunft und Löschung wie unter Auskunft und Löschung beschrieben ausüben. Eine Löschung entfernt die Daten des Besuchers mit dem nächsten planmäßigen Lauf aus der Trainingsgrundlage.
7. Qualität, Protokollierung und KI-Kompetenz
- Jedes gelernte Modell weist seine eigene Güte aus (zum Beispiel die Trennschärfe der Profile oder die Treffergenauigkeit des Absprungmodells auf zurückgehaltenen Daten), und die Oberfläche sagt, wenn ein Ergebnis nicht verlässlich genug ist, um darauf zu handeln.
- Das Absprungmodell führt seine Version, seinen Trainingszeitpunkt und seinen Gütewert mit sich. Unterschreitet die Güte unsere Schwelle, wird es als unbrauchbar gekennzeichnet und gar nicht erst verwendet – es erreicht den Browser nicht, und es erscheint kein Hinweis, der darauf beruht. Oberhalb der Schwelle ersetzt der jeweils neueste Lauf den vorherigen; eine Versionshistorie führen wir nicht. Bei den Verhaltensprofilen zeigt die Oberfläche einen Hinweis, wenn die Gruppen nur schwach voneinander getrennt sind.
- Nach Artikel 4 sorgen wir dafür, dass die Personen, die diese Funktionen bei uns bauen und betreiben, mit der Arbeitsweise und den Grenzen der Modelle sowie den Pflichten der Verordnung vertraut sind. Als Betreiber trifft Sie dieselbe Pflicht für die Personen, die in Ihrem Auftrag mit den KI-Ausgaben von MousePlayer arbeiten.
8. Änderungen und Kontakt
Wir aktualisieren diese Seite, sobald eine KI-Funktion hinzukommt, sich ändert oder entfällt. Fragen und Bedenken zu unserem KI-Einsatz richten Sie an office@mouseplayer.com. Beschwerden folgen dem Verfahren unter Reklamationen und Beschwerden.
Betreiber: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen.