Alles, wonach Ihre Rechtsabteilung fragen wird

AVV, Verarbeitungsverzeichnis, Folgenabschätzung, technische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter - geschrieben, veröffentlicht und versioniert. Nicht „auf Anfrage", keine leere Vorlage; wo eine Angabe noch fehlt, ist sie im Dokument selbst als offen gekennzeichnet. Sie können alles jetzt lesen, bevor Sie ein Konto anlegen.

1. Die Dokumente

Alle öffentlich, in drei Sprachen, keines verlangt eine Anmeldung. Leiten Sie diese Seite weiter, und Ihre Rechtsabteilung kann in der nächsten Minute anfangen zu lesen.

DokumentWas es regeltUmfang
AuftragsverarbeitungsvertragArt. 28 DSGVO: Weisungen, Vertraulichkeit, Unterauftragsverarbeiter, Löschung, Prüfrechte29k
VerarbeitungsverzeichnisArt. 30 DSGVO: jede Verarbeitung mit Zweck, Rechtsgrundlage und Frist172k
Folgenabschätzung (DSFA)Art. 35 DSGVO: Risiken, Abhilfen - und die Lücken, die wir noch nicht geschlossen haben108k
Technische und organisatorische MaßnahmenArt. 32 DSGVO: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Sicherungen, Überwachung24k
UnterauftragsverarbeiterWer die Daten sonst noch berührt, wo er sitzt, und wie es um die Vereinbarung steht10k
DatenschutzerklärungWas wir über Sie als Kunden verarbeiten, nicht über Ihre Besucher33k
NutzungsbedingungenDer Vertrag selbst, samt der Änderungsklausel weiter unten114k
Änderungen der VertragsunterlagenWas sich an Nutzungsbedingungen, AVV und Unterauftragsverarbeiter-Liste geändert hat, und warum7k
WiderrufsbelehrungNur für Verbraucher: Widerrufsrecht, Frist und Folgen eines vorzeitigen Beginns11k
Textbaustein für Ihre ErklärungAbsätze zum Einfügen in Ihre eigene Datenschutzerklärung, fertig formuliert19k

2. Wie der AVV zustande kommt

Es gibt kein PDF zum Ausdrucken, Unterschreiben, Einscannen und Zurückschicken. Der AVV wird mit der Annahme der Bedingungen geschlossen - und diese Annahme wird ordentlich festgehalten:

  • Die genaue Fassung. Wir speichern SHA-256-Hashes der angenommenen Texte - Nutzungsbedingungen, AVV und Unterauftragsverarbeiter-Liste -, nicht nur ein Datum. Auch zwei Jahre später ist noch beweisbar, welcher Wortlaut galt.
  • Wann und von wo. Zeitstempel, IP-Adresse, Sprache.
  • Auf welchem Weg. Registrierung, erneute Annahme nach einer Änderung, oder Einladung in einen Workspace.

Ein unterschriebenes PDF beweist, dass jemand etwas unterschrieben hat. Ein Fassungs-Hash beweist, was er angenommen hat. Wer schon einmal rekonstruieren musste, welche Bedingungen an einem bestimmten Tag galten, kennt den Unterschied.

3. Was bei einer Änderung passiert

Ziffer 27 der Nutzungsbedingungen verpflichtet uns, Sie mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden zu unterrichten. Das ist keine Zusage auf einer Seite, sondern im Produkt verdrahtet:

  • Erkannt wird eine Änderung über den Dokumenten-Hash, nie über ein Datumsfeld. Eine zweite Änderung kann die Frist der ersten nicht erben.
  • Die 30 Tage laufen ab Ihrer Mitteilung, nicht ab dem im Dokument gedruckten Datum. Für Bestandskunden sind das verschiedene Tage.
  • Sie erhalten die Mitteilung per E-Mail an die hinterlegte Adresse, und ein Hinweis steht auf den angemeldeten Seiten (außer im Wiedergabe-Player und im Element-Assistenten), bis Sie ihn zur Kenntnis nehmen - diese Kenntnisnahme wird wie die ursprüngliche Annahme festgehalten.
  • Widersprechen Sie einer Änderung der Nutzungsbedingungen, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter und endet dann; im Free-Tarif endet er mit dem Wirksamwerden der Änderung (Ziffer 27, für Verbraucher gilt Ziffer 32.6). Ihren Widerspruch – per E-Mail oder über das Supportformular mit dem Grund „Vertragswiderspruch“ – bearbeitet ein Mensch.

4. Wo die Daten tatsächlich liegen

Server in der EU. Die Unterauftragsverarbeiter-Liste nennt jeden Empfänger, was er bekommt und wo er sitzt - und sie nennt den Stand jeder Vereinbarung, auch dort, wo noch etwas offen ist.

Der letzte Teil ist Absicht. Eine Unterauftragsverarbeiter-Liste, in der nur gute Nachrichten stehen, ist eine Liste, die niemand geprüft hat.

Ihre Besucher, Ihre Verantwortung

Für Ihre Besucher sind Sie der Verantwortliche und wir der Auftragsverarbeiter. Über die Selbstauskunft erhält ein Besucher Auskunft über Zahl, Zeitraum und Websites seiner aufgezeichneten Sitzungen und kann ihre Löschung veranlassen, und der Textbaustein oben liefert Ihnen den Absatz für Ihre eigene Erklärung.

5. Warum das auf einer Verkaufsseite steht

Weil in Europa selten das Werkzeug einen Kauf blockiert. Es sind die drei Monate zwischen „das würden wir gern einsetzen" und „die Rechtsabteilung hat zugestimmt".

Jedes Dokument oben existiert bereits, in Ihrer Sprache, unter einer festen Adresse. Findet Ihre Rechtsabteilung eine Lücke, sagen Sie es uns - die offenen Punkte der Folgenabschätzung stehen im Dokument selbst, und diese Liste wird gepflegt.