Nutzungsbedingungen
Der Vertrag zwischen LW IT Solutions Company Lukas Wójcik und den Kunden von MousePlayer — Unternehmen wie Verbrauchern.
Fassung 2.8 · Gültig ab: 16. Oktober 2026 · Ersetzt die Fassung 2.7 vom 7. Oktober 2026
Maßgeblich ist die englische Fassung. Diese deutsche Übersetzung dient dem Verständnis. Bei Abweichungen gilt der englische Wortlaut (Ziffer 30.3).
Das Wichtigste vorab. Drei Punkte stehen vor dem Kleingedruckten, weil ein Kunde, der sie falsch versteht, alles Weitere falsch versteht.
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- MousePlayer steht Unternehmen und Verbrauchern offen. Bei der Registrierung geben Sie an, ob Sie als Unternehmen oder als Privatperson handeln; davon hängen Preisausweisung, Rechnung und Ihre Rechte ab. Jedes Konto beginnt im Free-Tarif; einen kostenpflichtigen Tarif wählen Sie beim Kauf. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, und für sie gelten die Abweichungen in Ziffer 32 (Ziffern 1.3 und 32).
- Die Einwilligung holen Sie ein, nicht wir. MousePlayer liest ein Einwilligungssignal; die Frage stellt der Dienst Ihren Besuchern nie. Wenn nichts aufgezeichnet wird, ist das fast immer das richtige Verhalten und kein Fehler (Ziffern 11 und 20.4).
- MousePlayer ist ein Analysewerkzeug, kein Beweismittel und kein Compliance-Produkt. Der Einsatz macht eine Website nicht rechtmäßig, und eine Aufzeichnung ist kein Nachweis dessen, was geschehen ist (Ziffern 5.3 und 20.5).
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Der Anbieter
Der Dienst wird erbracht von LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82 lok. 301, 90-437 Łódź, Polen, USt-IdNr. PL7252266190 („MousePlayer", „wir", „uns"). Kontakt: office@mouseplayer.com. Weitere Angaben zum Anbieter enthält das Impressum.
1.2 Was dieses Dokument ist
Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen") regeln die Bereitstellung und Nutzung der MousePlayer-Plattform und alles, was mit ihr geliefert wird. Gegenüber Kunden mit Sitz in Polen bilden sie zugleich die nach Art. 8 des polnischen Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege erforderliche Ordnung (regulamin). Sie werden vor Vertragsschluss in einer Form bereitgestellt, die es erlaubt, sie abzurufen, wiederzugeben und zu speichern.
>1.3 Wer den Dienst bestellen kann
Der Dienst steht Unternehmern und Verbrauchern offen. Welche der beiden Rollen gilt, wählt der Kunde bei der Registrierung; sie gilt für die Workspaces, deren owner er ist (Ziffer 6.6), und bestimmt die Preisausweisung (Ziffer 8), die Form des Belegs und die Rechte, die ihm zustehen.
Geschäftskunden. Wer als Unternehmer bestellt, sichert damit zu, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, dass der Dienst unmittelbar mit dieser Tätigkeit zusammenhängt und dass die handelnde Person zur Vertretung befugt ist. Für ihn gelten diese Bedingungen ohne die Abweichungen der Ziffer 32; ein Widerrufsrecht steht ihm nicht zu.
Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die mit einem Unternehmer ein Rechtsgeschäft vornimmt, das nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt (Art. 221 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Für Verbraucher gilt Ziffer 32; sie geht allen übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vor. Das Widerrufsrecht und seine Ausübung beschreibt die Widerrufsbelehrung.
Einzelunternehmer. Schließt eine natürliche Person mit Einzelunternehmen den Vertrag zwar im Rahmen ihrer Tätigkeit, aber außerhalb ihrer beruflichen Spezialisierung, stehen ihr das Widerrufsrecht und der Schutz vor missbräuchlichen Klauseln zu (Art. 3855 des polnischen Zivilgesetzbuchs, Art. 38a des polnischen Verbraucherrechtegesetzes). Ziffer 32 gilt ihr gegenüber in diesem Umfang entsprechend. Wer meint, zu diesem Kreis zu gehören, teilt es uns mit; wir prüfen es im Einzelfall und entscheiden im Zweifel zugunsten des Kunden.
Keine Bestimmung dieser Bedingungen soll ein Recht ausschließen oder einschränken, das nicht wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Soweit eine Bestimmung gegenüber einem bestimmten Kunden aus zwingendem Recht nicht gilt, bleiben die übrigen Bestimmungen und ihre Geltung gegenüber allen anderen Kunden unberührt.
1.4 Räumliche Vorbehalte
Der Dienst wird Personen und Einrichtungen nicht angeboten und darf von ihnen oder zu ihren Gunsten nicht genutzt werden, wenn sie Ziel von Wirtschaftssanktionen oder Ausfuhrbeschränkungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten oder des Vereinigten Königreichs sind oder in einem umfassend sanktionierten Gebiet ansässig sind. Der Kunde sichert zu, dass er nicht zu diesem Kreis gehört und eine solche Nutzung nicht zulässt. Bei Kenntnis eines Verstoßes können wir sofort sperren oder kündigen.
2. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe haben die angegebene Bedeutung. Im AVV bestimmte Begriffe haben in datenschutzrechtlichem Zusammenhang die dort festgelegte Bedeutung.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Konto | Die Zugangsdaten und Einstellungen, unter denen ein Kunde den Dienst nutzt. |
| Kontodaten | Daten über den Kunden und seine Nutzer: Name, Geschäftsanschrift, E-Mail-Adresse, USt-IdNr., Abrechnungsunterlagen, Supportverkehr, Sicherheits- und Änderungsprotokolle sowie der Nachweis der Annahme dieser Bedingungen. Für Kontodaten ist MousePlayer Verantwortlicher. |
| Kanal-ID | Die Kennung, die ein Webangebot einem Projekt zuordnet und das Tracking-Skript zur Übertragung berechtigt. |
| Kunde | Die Partei, die den Vertrag mit MousePlayer schließt. Besteht ein Workspace, ist Kunde der Inhaber der Rolle owner für diesen Workspace. |
| Kundendaten | Alle Daten, die aus einem Webangebot oder über die API an den Dienst übertragen werden, einschließlich Aufzeichnungen, struktureller Seitenabbilder, Interaktionsereignisse, Seitenadressen, abgeleiteter Kennzahlen und vom Kunden gelieferter Kennungen. Kundendaten verarbeitet MousePlayer als Auftragsverarbeiter für den Kunden. |
| Dokumentation | Die unter Anleitungen und in der API-Dokumentation veröffentlichte Nutzungsanleitung in ihrer jeweils geltenden Fassung. |
| AVV | Der nach Art. 28 DSGVO geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. |
| Endnutzer | Eine natürliche Person, die ein Webangebot besucht. Endnutzer sind nicht Partei dieses Vertrags und erwerben aus ihm keine Rechte. |
| Bestellung | Die Wahl eines Tarifs und Abrechnungszeitraums durch den Kunden, im Dienst oder in einem gesondert unterzeichneten Dokument. |
| Tarif | Die vom Kunden bestellte Stufe – Free, Small, Business oder ein individuell vereinbarter Enterprise-Tarif – nebst den zugehörigen Grenzen und der Aufbewahrungsdauer. |
| Projekt | Die Einheit innerhalb eines Workspace, der ein Webangebot und seine Aufzeichnungen zugeordnet sind. |
| Webangebot | Eine Website, Webanwendung oder sonstige digitale Präsenz, auf der der Kunde das Tracking-Skript einbindet oder von der aus er Daten an den Dienst überträgt. |
| Dienst | Die MousePlayer-Plattform in allen ihren Teilen: Tracking-Skript, Aufzeichnungs- und Wiedergabeinfrastruktur, Oberfläche, Live-Funktionen, API, Integrationen und alles damit Gelieferte. |
| Aufzeichnung | Die Rekonstruktion eines Besuchs aus einem gespeicherten strukturellen Seitenabbild und einem Strom von Interaktionsereignissen. Sie ist kein Video und keine Bildschirmaufnahme. |
| Freigabe-Link | Eine Adresse mit einem Token, die den Zugriff auf eine einzelne Aufzeichnung ohne jede Anmeldung eröffnet. |
| Tracking-Skript | Die von MousePlayer zur Einbindung bereitgestellte JavaScript-Datei nebst der von ihr gelesenen Konfiguration. |
| Nutzer | Eine natürliche Person, der der Kunde Zugang zum Konto in der Rolle owner, admin oder viewer gewährt. |
| Workspace | Die oberste Einheit, die Projekte, Nutzer und die Abrechnungsbeziehung zusammenfasst. |
3. Die Vertragsdokumente und ihre Rangfolge
3.1 Woraus der Vertrag besteht
Der Vertrag zwischen Kunde und MousePlayer besteht aus den folgenden Dokumenten, die jeweils durch Verweis einbezogen sind:
- ein individuell unterzeichnetes Bestellformular, ein Rahmenvertrag oder ein Enterprise-Vertrag;
- diese Bedingungen;
- der Auftragsverarbeitungsvertrag;
- die Technischen und organisatorischen Maßnahmen;
- die Liste der Unterauftragsverarbeiter;
- die Datenschutzerklärung;
- die Dokumentation.
3.2 Rangfolge
Bei Widersprüchen gehen die Dokumente in der Reihenfolge der Ziffer 3.1 von oben nach unten vor, und zwar jeweils nur im Umfang des Widerspruchs. Abweichend davon geht der AVV einem individuell unterzeichneten Bestellformular und diesen Bedingungen in allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, weil diese Fragen Art. 28 DSGVO unterliegen und der Disposition der Parteien entzogen sind.
3.3 Beschreibende Angaben sind keine Zusicherung
Die Website, die Funktionsseiten, Vergleichstabellen, Bildschirmabbildungen, Präsentationen, Darstellungen erwartbarer Ergebnisse und Aussagen in Verkaufsgesprächen beschreiben den Dienst und erleichtern sein Verständnis. Sie sind keine Garantien, Zusicherungen oder Beschaffenheitsvereinbarungen und werden nicht Vertragsinhalt. Widersprechen sie den Vertragsdokumenten, gelten die Vertragsdokumente; widersprechen sie dem AVV in einer Datenschutzfrage, gilt der AVV. Eine Beschaffenheit ist nur dann zugesichert, wenn MousePlayer sie schriftlich als zugesichert bezeichnet.
Diese Ziffer ist kein Freibrief zur Irreführung. Ist eine Beschreibung unzutreffend, berichtigen wir sie. Sie steht hier, weil die Beschreibung eines lebenden Produkts für Leser geschrieben, häufig überarbeitet und notwendig kürzer als die Wahrheit ist – und weil sich das Geschuldete auf ein Dokument zurückführen lassen muss, das genau dies sagt.
3.4 Eigene Bedingungen des Kunden gelten nicht
Einkaufsbedingungen, Lieferantenkodizes, Lieferantenfragebögen und sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und wird hiermit widersprochen, auch wenn MousePlayer ihnen nicht gesondert widerspricht und den Vertrag in Kenntnis von ihnen erfüllt. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
4. Vertragsschluss und sein Nachweis
4.1 Zustandekommen
Die Darstellung der Tarife auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung oder eine Bestellung abschließt und MousePlayer sie annimmt – durch Freischaltung des Kontos oder durch Bestätigung in Textform. Bei kostenpflichtigen Tarifen, die im Dienst abgeschlossen werden, gilt auch die Bestätigung des Abonnements durch unseren Zahlungsdienstleister als unsere Annahme.
4.2 Der Zustimmungsnachweis
Bei der Registrierung nimmt der Kunde diese Bedingungen und den AVV in einem gesonderten, bewussten Akt an; die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV. Wir halten den zustimmenden Nutzer, den genauen Zeitpunkt, die IP-Adresse, von der die Zustimmung erfolgte, die Browserkennung, die angezeigte Sprachfassung sowie eine kryptografische Prüfsumme (SHA-256) des genauen Wortlauts dieser Bedingungen, des AVV und der Liste der Unterauftragsverarbeiter im Zeitpunkt der Anzeige fest. Dasselbe halten wir fest, wenn der Kunde eine geänderte Fassung annimmt (Ziffer 27). Verlangt ein Verbraucher beim Kauf den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (Ziffer 32.8), halten wir dieses Verlangen ebenso fest, mit Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung, Sprachfassung und der Prüfsumme der dabei angezeigten Widerrufsbelehrung.
Daraus folgt zweierlei, und beides ist gewollt. Erstens wird der Nachweis in derselben Datenbanktransaktion geschrieben wie die Anlage des Kontos: Lässt sich der Nachweis nicht schreiben, entsteht kein Konto. Zweitens beweist die Prüfsumme nicht, was ein Dokument sagte – sie beweist, ob es sich seit der Zustimmung geändert hat. Auf diesen Unterschied kommt es an, wenn sich eine Seite auf eine spätere Fassung beruft.
Die IP-Adresse in diesem Nachweis wird vollständig und ungekürzt gespeichert. Sie ist ein Beleg über den Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden und kein Beobachtungsdatum über einen Websitebesucher; beides wird bewusst unterschiedlich behandelt. Die jüngste Zustimmung eines Kontos bewahren wir auf, solange das Konto besteht. Ältere Zustimmungen, Mitteilungen über Änderungen und die Einträge gelöschter Konten löschen wir 730 Tage nach der jeweiligen Zustimmung bzw. Mitteilung.
4.3 Richtigkeit der Angaben
Der Kunde hat richtige und vollständige Angaben zu machen und sie aktuell zu halten. Welche Angaben das sind, hängt von der Kontoart ab (Ziffer 1.3):
- Unternehmer geben ihre vollständigen und richtigen Firmendaten, eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse und, sofern vorhanden, eine gültige USt-IdNr. an.
- Verbraucher geben ihren Vor- und Nachnamen und eine gültige E-Mail-Adresse an, unter der sie erreichbar sind. Firmendaten, eine geschäftliche E-Mail-Adresse und eine USt-IdNr. verlangen wir von ihnen nicht.
Diese Angaben sind keine Förmlichkeit: Sie bezeichnen den Verantwortlichen im Sinne des Art. 30 Abs. 2 DSGVO, sie entscheiden über die steuerliche Behandlung der Rechnung, und an sie werden Mitteilungen nach Ziffer 29.5 gesandt. Änderungen werden mit ihrem Zeitpunkt festgehalten, damit sich der Stand zu jedem vergangenen Datum feststellen lässt.
5. Was der Dienst ist – und was er nicht ist
5.1 Was der Dienst leistet
MousePlayer zeichnet auf und rekonstruiert, wie Endnutzer mit einem Webangebot umgehen, und bereitet das Ergebnis zur Auswertung auf. Je nach Tarif umfasst er:
- Aufzeichnung und Wiedergabe – ein strukturelles Seitenabbild nebst einem Strom von Interaktionsereignissen, wiedergegeben in einer abgeschotteten Ansicht.
- Heatmaps und aggregierte Interaktionsstatistiken je Seitenadresse.
- Live-Mitschau eines laufenden Besuchs und ein Folgemodus, der Bildlaufposition und Zeiger des Endnutzers spiegelt.
- Trichter, Ziele, Kampagnenzuordnung und Formularfeldanalyse.
- Warnungen und Frustrationssignale wie Wutklicks, tote Klicks und abgebrochene Formulare.
- Automatisch erzeugte Texte – Zusammenfassungen und Berichte zu berechneten Befunden sowie Vorschläge für Angebotstexte, die der Kunde freigibt – nach Maßgabe der Ziffer 17.
- Eine HTTP-API, Webhooks und Integrationen mit Diensten Dritter nach Maßgabe der Ziffer 18.
Welche Funktionen tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt vom Tarif und von der Konfiguration des Kunden ab. Den aktuellen Umfang beschreiben Dokumentation und Konto; diese Ziffer beschreibt die Art des Dienstes, keine feste Funktionsliste.
5.2 Bereitstellung als Software as a Service
Der Dienst wird für die Vertragsdauer über das Internet bereitgestellt. Eine Kopie der Software wird weder verkauft noch geliefert noch zur Installation überlassen; der Kunde erwirbt keine Rechte am Quelltext, an der Serversoftware oder an der Infrastruktur. Für das Tracking-Skript gilt die Nutzungsgestattung nach Ziffer 16.3.
5.3 Was der Dienst nicht ist
Das Folgende wird ausdrücklich gesagt, weil ein Missverständnis Folgen für den Kunden hat, die sich nachträglich nicht beheben lassen. Der Dienst ist nicht:
- eine Einwilligungsverwaltung. MousePlayer liest ein Signal, das etwas anderes erzeugt hat. Der Dienst zeigt kein Banner, stellt dem Endnutzer keine Frage und entscheidet nicht, ob eine Rechtsgrundlage besteht.
- ein Compliance-Produkt. Der Einsatz von MousePlayer macht ein Webangebot nicht konform mit der DSGVO, dem ePrivacy-Recht, dem Barrierefreiheitsrecht oder sonstigem Recht; keine Aussage von uns darf als Beratung in diesem Sinne verstanden werden.
- ein Beweismittel, ein Archiv oder eine Datensicherung. Aufzeichnungen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer des Tarifs automatisch gelöscht. Sie werden nicht zu Beweiszwecken vorgehalten und dürfen nicht als alleiniger Nachweis eines Geschäfts, einer Bestellung, einer Erklärung oder einer Einwilligung dienen.
- ein Werkzeug zur Sicherheitsüberwachung, Betrugserkennung oder Angriffserkennung, ungeachtet dessen, dass Missbrauchsabwehr unsere eigene Plattform schützt.
- ein Mittel zur Identifizierung von Personen. Der Dienst arbeitet mit pseudonymen Kennungen. Liefert der Kunde eine eigene Nutzerkennung, tut er dies in eigener Verantwortung und auf eigener Rechtsgrundlage.
- eine Quelle rechtlicher, steuerlicher, medizinischer, finanzieller oder anlagebezogener Beratung; keine Ausgabe des Dienstes stellt eine solche Beratung dar.
5.4 Weiterentwicklung
Der Dienst wird fortlaufend weiterentwickelt. Wir dürfen Funktionen ergänzen, ändern, ersetzen und entfernen. Vermindert eine Änderung den Funktionsumfang des Tarifs in seiner Gesamtheit wesentlich, kündigen wir sie mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Kunde kann den betroffenen Tarif zum Wirksamwerden der Änderung kündigen und erhält bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach anteilig zurück. Dieses Kündigungsrecht ist der einzige Rechtsbehelf des Kunden wegen einer solchen Änderung. Änderungen, die Funktionen hinzufügen, gesetzlich geboten oder zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos erforderlich sind, können sofort wirksam werden.
5.5 Als Beta gekennzeichnete Funktionen
Funktionen, die als Beta, Vorschau, experimentell oder Early Access bezeichnet sind, werden zur Erprobung bereitgestellt. Sie werden ohne jede Gewährleistung überlassen, können jederzeit ohne Ankündigung entfallen, können Daten verlieren und sind von jeder Verfügbarkeits- und Supportzusage ausgenommen. Für sie haften wir nur für vorsätzlich verursachte Schäden (Ziffer 21.4), unabhängig davon, ob der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif nutzt.
6. Konto, Workspaces, Rollen und Nutzer
6.1 Rollen
Der Dienst kennt drei Rollen. Der owner hält den Workspace, ist unser Vertragspartner und Verantwortlicher im Sinne des AVV. Ein admin darf Projekte einrichten und Aufzeichnungen löschen. Ein viewer darf ansehen. Das Rollenmodell wird auf unseren Servern durchgesetzt, nicht nur in der Oberfläche.
Je Workspace gibt es einen owner. Weil Tarif und damit Aufbewahrungsdauer dem owner folgen, ändert die Bestellung eines anderen owner die kaufmännischen Bedingungen für alles, was in diesem Workspace liegt.
6.2 Der Kunde steht für seine Nutzer ein
Der Kunde hat jedes Handeln und Unterlassen seiner Nutzer und jeder anderen Person, die mit unter seinem Konto ausgegebenen Zugangsdaten handelt, wie eigenes zu vertreten. Das gilt auch für Personen, denen versehentlich Zugang gewährt wurde, und für solche, deren Zugang nicht rechtzeitig entzogen wurde.
6.3 Zugangsdaten
Der Kunde hat Zugangsdaten, API-Schlüssel, Freigabe-Token und Live-Token geheim zu halten, nicht zu teilen und den Zugang zu entziehen, wenn ein Nutzer ausscheidet. API-Schlüssel werden einmalig bei der Erzeugung angezeigt und von uns nur als Hashwert gespeichert; ein verlorener Schlüssel lässt sich nicht wiederherstellen, sondern nur ersetzen. Von unbefugten Zugriffen hat der Kunde uns unverzüglich unter office@mouseplayer.com zu unterrichten.
6.4 Übertragung eines Workspace
Ein Workspace kann auf ein anderes Konto übertragen werden, statt mit dem eigenen gelöscht zu werden. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Empfänger sie ausdrücklich annimmt; die Einladung verfällt nach drei Tagen. Mit der Annahme wird der Empfänger owner und damit unser Vertragspartner und Verantwortlicher für diesen Workspace, und von diesem Zeitpunkt an gilt sein Tarif – was die Aufbewahrungsdauer der enthaltenen Aufzeichnungen verkürzen kann. Der übertragende Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Übertragung berechtigt ist, und bleibt für bis dahin entstandene Entgelte einstandspflichtig.
6.5 Ungenutzte Konten
Hat sich in einem Konto im Free-Tarif 24 Monate lang niemand angemeldet, können wir es samt Inhalt löschen. Als Konto im Free-Tarif gilt ein Konto, das selbst keinen kostenpflichtigen Tarif hat und keinem Workspace angehört, dessen owner einen kostenpflichtigen Tarif hat; Mitglieder solcher Workspaces sind von dieser Ziffer nicht betroffen. Vor der Löschung benachrichtigen wir den Kunden an der hinterlegten E-Mail-Adresse. Gelöscht wird nur nach einer tatsächlich zugestellten Benachrichtigung und erst, wenn sich in den 30 Tagen danach niemand angemeldet hat; scheitert die Zustellung, beginnt die Frist nicht. Eine Anmeldung in dieser Zeit oder der Wechsel in einen kostenpflichtigen Tarif hebt die Benachrichtigung auf. Diese Löschung wird ohne die vorherige Archivierung nach Ziffer 24.2 ausgeführt.
6.6 Kontoart und Mitgliedschaft in Workspaces anderer Kunden
Bei der Registrierung gibt jede Person an, ob sie als Unternehmer oder als Verbraucher handelt (Ziffer 1.3). Diese Kontoart gilt für die Workspaces, deren owner sie ist, und für die Bestellungen, die sie für diese Workspaces aufgibt.
Lädt ein Kunde eine Person in seinen Workspace ein, erhält sie eine Einladung per E-Mail. Erst wenn sie die Einladung über den Link darin annimmt, wird sie dort Nutzer in der Rolle admin oder viewer; das gilt auch, wenn sie bereits ein Konto hat. Dadurch kommt zwischen ihr und uns kein weiterer Vertrag über diesen Workspace zustande, und der Vertrag des Kunden bleibt unverändert: Für den Workspace gelten die Kontoart, der Tarif und die Preisausweisung des owner – und Ziffer 32 nur dann, wenn der owner Verbraucher ist. Die Kontoart der eingeladenen Person spielt dafür keine Rolle. Wer ein Verbraucherkonto hat, kann deshalb im Workspace eines Unternehmens mitarbeiten, und umgekehrt; ein zweites Konto ist dafür nicht nötig.
Für das Handeln der eingeladenen Person im Workspace steht der Kunde nach Ziffer 6.2 ein. Rechte, die ihr als Verbraucher zustehen, insbesondere das Widerrufsrecht, beziehen sich auf die Verträge, die sie selbst schließt; aus der Mitgliedschaft in einem fremden Workspace entstehen sie nicht. Der owner und die übrigen Nutzer des Workspace sehen Name, E-Mail-Adresse und Rolle der Mitglieder sowie die Kontoart des Workspace. Ein Mitglied kann vom owner oder einem admin entfernt werden; sein eigenes Konto und die Workspaces, deren owner es ist, bleiben davon unberührt.
7. Tarife, Grenzen und angemessene Nutzung
7.1 Der Tarif bestimmt das Geschuldete
Jeder Tarif führt Grenzen für die Zahl der Workspaces, Projekte, gleichzeitig aufgezeichneten Verbindungen und gleichzeitigen Live-Zuschauer sowie eine Aufbewahrungsdauer für Aufzeichnungen. Maßgeblich sind die im Konto und auf der Preisseite im Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Grenzen und Preise; bei Enterprise-Tarifen die der Einzelvereinbarung. Grenzen gelten je Workspace, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die Aufbewahrungsdauern je Tarif betragen: Free 7 Tage, Small 30 Tage, Business 90 Tage, Enterprise nach Einzelvereinbarung. Ältere Aufzeichnungen werden automatisch und unbeaufsichtigt gelöscht. Die Löschung ist kein Fehler und nicht umkehrbar; eine abgelaufene Aufzeichnung stellen wir nicht wieder her. Sicherungskopien dienen allein der Wiederherstellung nach einem Totalverlust (Ziffer 24.2).
7.2 Was an einer Grenze geschieht
Ist eine Grenze erreicht, versagt der Dienst nicht, sondern weist den Überschuss ab. Verbindungen über die Grenze hinaus werden nicht angenommen, die betreffenden Besuche also nicht aufgezeichnet; Live-Sitzungen über die Grenze hinaus werden abgelehnt. Daten, die wegen einer erreichten Grenze nicht aufgezeichnet wurden, lassen sich nachträglich nicht herstellen. Die Auslastung des Tarifs zu beobachten ist Sache des Kunden; wir schulden keine Warnung vor Erreichen einer Grenze.
7.3 Angemessene Nutzung
Der Dienst läuft auf geteilter Infrastruktur. Der Kunde darf sie nicht in einem Maß belasten, das außer Verhältnis zu seinem Tarif steht – insbesondere nicht durch automatisiertes Abfragen der API über die dokumentierte Rate hinaus, durch Einsatz einer Kanal-ID auf Webangeboten, deren Verkehr den Tarif deutlich übersteigt, durch Aufzeichnung massenhaft automatisch erzeugter Seiten oder durch Nutzung des Dienstes als allgemeinen Datenspeicher. Beeinträchtigt die Nutzung eines Kunden den Dienst für andere wesentlich, dürfen wir sie drosseln und teilen ihm den Grund und die Abhilfe mit. Gesperrt wird erst, wenn Drosselung nicht genügt; dann gilt Ziffer 23.
7.4 Missbrauchsabwehr
Die Plattform weist Verbindungen und Adressen mit Missbrauchsmustern selbsttätig ab, begrenzt die Zahl der Anfragen je Adresse und kann eine Adresse vorübergehend sperren. Selbsttätige Sperren laufen ohne weiteres Zutun ab, spätestens nach 24 Stunden; eine von uns von Hand gesetzte Sperre gilt, bis wir sie aufheben. Bei einem Konto im Free-Tarif, das bei der Registrierung Merkmale einer missbräuchlichen Mehrfachregistrierung aufwies (etwa eine Wegwerf-E-Mail-Adresse), werden Aufzeichnungen bereits nach 24 Stunden gelöscht. Diese Maßnahmen schützen die Plattform und wirken vor jeder vertraglichen Bewertung. Trifft eine Maßnahme die berechtigte Nutzung des Kunden, heben wir sie nach Mitteilung unverzüglich auf. Wir gewährleisten nicht, dass solche Maßnahmen berechtigten Verkehr nie treffen; ihr Wirken ist kein Mangel des Dienstes.
8. Entgelte, Steuern und Zahlung
8.1 Entgelte
Es gelten die für den gewählten Tarif, Abrechnungszeitraum und die gewählte Währung im Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Entgelte. Wir bieten mehrere Währungen an; maßgeblich ist die bei der Bestellung gewählte, eine Umrechnung in eine andere Währung schulden wir nicht. Entgelte kostenpflichtiger Tarife sind im Voraus für den gesamten Abrechnungszeitraum fällig.
8.2 Zahlungsdienstleister
Die Zahlung wickelt Stripe ab. Kartendaten werden auf den Systemen von Stripe eingegeben; wir erhalten und speichern sie nicht. Auf das Verhältnis des Kunden zum Zahlungsdienstleister finden neben diesen Bedingungen dessen Bedingungen Anwendung. Rechnungen und Belege stehen im Abrechnungsbereich des Kontos bereit. Ist der Zahlungsdienstleister nicht verfügbar, dürfen wir die Annahme neuer Bestellungen aussetzen, ohne dass darin eine Pflichtverletzung liegt.
8.3 Steuern
Entgelte verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne sonstige Steuern und Abgaben, die gegebenenfalls hinzutreten. Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union außerhalb Polens und gibt er eine im Zeitpunkt des Umsatzes gültige USt-IdNr. an, greift das Reverse-Charge-Verfahren, und der Kunde schuldet die Steuer in seinem Mitgliedstaat. Für die Gültigkeit der angegebenen USt-IdNr. steht der Kunde ein. Erweist sie sich als ungültig oder erkennt die Finanzverwaltung sie nicht an, hat der Kunde uns Steuer, Zinsen und Zuschläge zu erstatten, die uns deshalb auferlegt werden. Ist der Kunde gesetzlich zu einem Einbehalt verpflichtet, erhöhen sich die Entgelte so, dass wir den Betrag erhalten, den wir ohne den Einbehalt erhalten hätten.
8.4 Testphasen
Wird eine Testphase angeboten, so je Kunde einmalig und nur bei der ersten kostenpflichtigen Bestellung. Nach Ablauf setzt sich das Abonnement kostenpflichtig fort, sofern es nicht zuvor gekündigt wurde. Aus einer Testphase folgt kein Anspruch auf eine weitere; wir dürfen das Angebot für künftige Bestellungen jederzeit einstellen.
8.5 Verlängerung
Abonnements verlängern sich automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Länge, sofern sie nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt im Konto und wirkt zum Ende des laufenden Zeitraums.
8.6 Preisänderungen
Wir dürfen Entgelte mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum ändern und kündigen dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an die hinterlegte Adresse an. Übersteigt die Erhöhung die für die vorangegangenen zwölf Monate veröffentlichte Inflationsrate, kann der Kunde das betroffene Abonnement zum Wirksamwerden des neuen Preises kündigen, indem er dies vor diesem Zeitpunkt erklärt. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab diesem Zeitpunkt. Für eine feste Laufzeit in einem Enterprise-Vertrag vereinbarte Preise bleiben für diese Laufzeit unberührt.
8.7 Zahlungsverzug
Wird eine Zahlung bei Fälligkeit nicht geleistet, können wir gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte und die pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten verlangen, jeweils nach dem polnischen Gesetz vom 8. März 2013 über die Bekämpfung übermäßiger Verzögerungen im Handelsverkehr. Nach einer Mahnung in Textform und einer weiteren Frist von mindestens sieben Tagen können wir den Dienst nach Ziffer 23 sperren. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs verlängert den Abrechnungszeitraum nicht und mindert die für ihn geschuldeten Entgelte nicht.
8.8 Keine Erstattung; Aufrechnung
Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen oder zwingendes Recht es nicht verlangt. Insbesondere besteht kein Erstattungsanspruch für einen Zeitraum, in dem der Dienst nicht genutzt wurde, für ungenutzte Kapazität innerhalb eines Tarifs oder bei Kündigung durch den Kunden vor Ablauf eines Zeitraums. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
8.9 Einwendungen gegen Rechnungen
Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Textform unter Angabe des Grundes zu erheben. Diese Frist ist eine vertragliche Mitwirkungspflicht und soll uns die Prüfung ermöglichen, solange die zugrunde liegenden Aufzeichnungen noch bestehen; gesetzliche Fristen bleiben unberührt und können durch Vereinbarung nicht geändert werden.
9. Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel
9.1 Laufzeit
Der Vertrag läuft für den bestellten Abrechnungszeitraum und verlängert sich nach Ziffer 8.5. Ein Free-Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund beendet werden.
9.2 Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abonnement jederzeit im Konto zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bis dahin steht der Dienst uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Kündigung wird jedoch spätestens zwei Monate nach ihrem Zugang wirksam, auch wenn der bestellte Abrechnungszeitraum länger läuft; bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig. Das setzt Art. 25 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um und gilt unabhängig davon, ob der Kunde in deren Anwendungsbereich fällt — zwei Fristen für dieselbe Handlung wären eine Fehlerquelle und kein Vorteil.
9.3 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde wesentlich gegen die Ziffern 10, 11, 12 oder 13 verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer in Textform gesetzten angemessenen Frist beseitigt, soweit eine Frist sinnvoll ist; ist der Verstoß nicht behebbar, besteht er in einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten oder würde ein Zuwarten uns oder Endnutzer ernstlich gefährden, bedarf es keiner Frist. Ein wichtiger Grund ist auch die Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder die Einstellung seiner Zahlungen.
9.4 Höher- und Herabstufung
Eine Höherstufung wirkt sofort; die Entgeltdifferenz wird für den Rest des Zeitraums anteilig berechnet. Eine Herabstufung wirkt zum Ende des laufenden Zeitraums. Bei einer Herabstufung gilt die längere Aufbewahrungsdauer des bisherigen Tarifs noch 30 Tage weiter; danach gilt die Dauer des neuen Tarifs, und ältere Aufzeichnungen werden gelöscht. Eine Herabstufung löscht also Aufzeichnungen. Der Kunde sollte vor Ablauf dieser Frist ausleiten, was er behalten möchte.
9.5 Folgen der Vertragsbeendigung
Was bei Vertragsende mit den Daten geschieht, regelt Ziffer 24.
10. Pflichten und Zusicherungen des Kunden
10.1 Die grundsätzliche Rollenverteilung
MousePlayer liefert ein Werkzeug. Was auf welchem Webangebot von wem auf welcher Rechtsgrundlage mit welcher Konfiguration und wie lange aufgezeichnet wird, bestimmt der Kunde. Für die Aufzeichnung seiner Endnutzer ist der Kunde der Verantwortliche, MousePlayer sein Auftragsverarbeiter. Das ist keine bequeme Formel, sondern bildet ab, wer entscheidet: Wir sehen das Einwilligungsbanner des Kunden nicht, lesen seine Datenschutzerklärung nicht und wissen nicht, welche seiner Seiten personenbezogene Daten anzeigen.
10.2 Zusicherungen des Kunden
Der Kunde sichert für die gesamte Vertragsdauer zu, dass
- er jedes Webangebot, auf dem er das Tracking-Skript einbindet, innehat oder sonst beherrscht und zur Einbindung befugt ist;
- er für die Aufzeichnung eine wirksame Rechtsgrundlage geschaffen und, soweit eine Einwilligung erforderlich ist, diese nach Ziffer 11 eingeholt hat;
- er den Einsatz der Sitzungsaufzeichnung in seiner eigenen Datenschutzerklärung offenlegt, nebst Aufbewahrungsdauer und Weg des Widerrufs;
- er an den Dienst keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen, keine Zahlungskartendaten, keine Anmeldedaten und keine Daten von Personen überträgt, von denen er weiß, dass sie Kinder sind;
- er Maskierung, Pfadausschlüsse und die Kennzeichnung sensibler Bereiche nach Ziffer 11.4 eingerichtet hat;
- die Inhalte seiner Webangebote rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen;
- er alle für ihn geltenden Gesetze einhält, insbesondere das Datenschutz-, Arbeits-, Telekommunikations- und Verbraucherschutzrecht.
10.3 Einsatz für Webangebote Dritter
Eine Agentur, ein Entwickler oder ein sonstiger Dienstleister darf den Dienst für Webangebote eines Dritten nur nutzen, wenn er dazu befugt ist und sichergestellt hat, dass der Dritte die Pflichten der Ziffern 10, 11 und 12 erfüllt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unser alleiniger Vertragspartner und hat für den Dritten wie für sich selbst einzustehen; er hat dafür zu sorgen, dass zwischen ihm und dem Dritten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht, die ihn berechtigt, uns Weisungen zu erteilen.
10.4 Mitwirkung
Der Kunde hat die für die Leistungserbringung billigerweise erforderlichen Auskünfte und Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere die zutreffende Zuordnung der Kanal-ID, die richtige Einbindung des Tracking-Skripts und die zügige Beantwortung von Rückfragen zu einem vermuteten Verstoß. Sind wir durch unterbliebene Mitwirkung an der Leistung gehindert, geraten wir nicht in Verzug.
10.5 Nachweis der Verfügungsbefugnis über ein Webangebot
Wir können vom Kunden den Nachweis verlangen, dass er über ein Webangebot verfügt, auf dem das Tracking-Skript eingebunden ist – in einer von uns bestimmten Form, etwa durch Veröffentlichung eines von uns vorgegebenen Wertes in einem DNS-Eintrag der Domain, im Quelltext ihrer Startseite oder unter einem von uns benannten Pfad. Wird der Nachweis nicht binnen 14 Tagen nach einer Aufforderung in Textform erbracht, können wir die Aufzeichnung für dieses Webangebot nach Ziffer 23 aussetzen; das Konto und jedes andere Webangebot bleiben unberührt, bereits fällige Entgelte bleiben geschuldet.
Das ist keine Förmlichkeit. Ziffer 12.1 untersagt die Einbindung auf einem Webangebot, das der Kunde weder betreibt noch betreiben darf, und eine solche Einbindung zeichnet Menschen auf, deren Verhältnis zum Kunden sich hinterher niemand mehr erschließen kann – wir am wenigsten, denn wir sehen das Webangebot nie. Ein Recht, danach zu fragen, ist hier mehr wert als eine Zusicherung, die der Kunde durch Setzen eines Hakens bestätigt.
11. Einwilligung und Einbindung des Tracking-Skripts
11.1 Der Grundsatz
Sitzungsaufzeichnung ist Beobachtung von Verhalten und Zugriff auf Informationen, die im Endgerät des Endnutzers gespeichert sind. In der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in einer Reihe weiterer Rechtsordnungen bedarf sie deshalb der vorherigen Einwilligung des Endnutzers. Diese Einwilligung einzuholen ist Pflicht des Kunden, in jedem Fall und ohne Ausnahme.
11.2 Was MousePlayer tut – und was nicht
Das Tracking-Skript liest ein Einwilligungssignal. Bis ein Signal vorliegt, vergibt es keine Kennung, schreibt nichts in den Speicher, setzt kein Cookie, öffnet keine Verbindung und registriert keine Horcher für Interaktionen des Endnutzers. Kommt kein Signal – weil der Endnutzer nicht entschieden hat, weil das Einwilligungswerkzeug nicht geladen hat oder weil etwas schiefging –, gilt das Ausbleiben als Ablehnung, außer in einer Region, die der Kunde nach Ziffer 11.3 ausdrücklich freigegeben hat. Darüber hinaus gibt es keinen Weg, auf dem eine Zeitüberschreitung, ein Fehler oder eine fehlende Antwort zu einer Aufzeichnung führt. Ein Global-Privacy-Control-Signal wird weltweit beachtet und geht jedem anderen Signal vor, auch einer ausdrücklichen Zustimmung.
MousePlayer zeigt kein Banner, formuliert die Frage nicht, prüft die Wirksamkeit der eingeholten Einwilligung nicht und überprüft nicht, ob das Einwilligungswerkzeug des Kunden richtig eingerichtet ist. Ist es falsch eingerichtet, ist die übliche Folge, dass nichts aufgezeichnet wird. Das ist das gewollte Verhalten und kein Mangel.
11.3 Regionale Freigabe
Die Projekteinstellungen erlauben es dem Kunden, die Aufzeichnung ohne Signal in ausdrücklich freigegebenen Regionen zuzulassen. Die Europäische Union und der Europäische Wirtschaftsraum, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Brasilien und Kanada lassen sich nicht freigeben, weil dort die vorherige Einwilligung gesetzlich vorgeschrieben ist. Gibt der Kunde eine andere Region frei, tut er dies nach eigener Prüfung und in eigener Verantwortung und sichert zu, dass die Freigabe dort rechtmäßig ist. Die Region wird auf unseren Servern aus der Verbindungsadresse bestimmt; gespeichert wird nur das Land.
11.4 Maskierung, Ausschlüsse und ihre Grenzen
Vollständige Maskierung von Formulareingaben ist die Voreinstellung jedes Webangebots. Zwei schwächere Stufen bestehen; beide bedürfen unserer Freigabe in Textform für ein benanntes Webangebot, erteilt auf begründeten Antrag des Kunden und festgehalten mit Zeitpunkt und Erteilendem. Die Beschränkung wird auf unseren Servern durchgesetzt: Eine gespeicherte Stufe, die über die Freigabe hinausgeht, wird auf die Freigabe zurückgenommen, bevor die Einstellung den Browser erreicht.
Zwei Grenzen hebt keine Freigabe auf; auf beide wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen:
- Als Kennwort- oder Zahlungsdaten erkannte Felder bleiben auf jeder Stufe vollständig maskiert. Die Erkennung liest die Attribute des Feldes gegen eine Liste englischer, deutscher und polnischer Begriffe; ein Feld, das auf nichts passt, gilt als gewöhnliches Feld. Der Kunde darf sich nicht allein auf die automatische Erkennung verlassen.
- Die Maskierung reicht nie in das hinein, was das Webangebot selbst in die Seite ausgibt. Eine Bestätigungsseite, die eine Anschrift druckt, ist Teil des strukturellen Seitenabbilds und damit Teil der Wiedergabe. Solche Bereiche mit
data-mp-maskoder der Klassemp-maskedzu kennzeichnen und Pfade auszuschließen, die gar nicht aufgezeichnet werden dürfen, ist Sache des Kunden.
11.5 Folgen
Verstößt der Kunde gegen diese Ziffer, können wir das betroffene Projekt oder Webangebot nach Ziffer 23 sofort sperren und bei schwerem oder wiederholtem Verstoß nach Ziffer 9.3 kündigen. Die Freistellung nach Ziffer 22 gilt für Ansprüche, Verfahren und Geldbußen aus einem Verstoß gegen diese Ziffer in vollem Umfang.
12. Zulässige Nutzung
Der Kunde darf nicht und darf keinem Nutzer und keinem Dritten gestatten,
- das Tracking-Skript auf einem Webangebot einzubinden, das er nicht beherrscht oder zu dessen Instrumentierung er nicht befugt ist;
- den Dienst zu nutzen, um eine bestimmte oder bestimmbare Person zu einem Zweck zu beobachten, der nicht der Analyse und Verbesserung des Webangebots dient – insbesondere zur Überwachung, Belästigung, Nachstellung, zum Erstellen von Profilen politischer Meinungen oder zur Ausforschung einer Privatperson;
- den Dienst zur Überwachung von Beschäftigten, Auftragnehmern oder Bewerbern einzusetzen, ohne die anwendbaren arbeits-, mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben und die dort vorgeschriebenen Unterrichtungen und Beteiligungen einzuhalten;
- Anmeldedaten, Zahlungskartendaten, Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten zu erfassen, sei es durch Abschalten der Maskierung oder auf anderem Weg;
- den Dienst auf Webangeboten einzusetzen, deren Hauptzweck rechtswidrig ist oder die Schadsoftware, rechtsverletzendes Material oder Inhalte verbreiten, deren Verbreitung rechtswidrig ist;
- Tarifgrenzen, Kontingente, Missbrauchsabwehr, Authentifizierung oder das Rollenmodell zu umgehen, auch nicht durch Anlage mehrerer Konten zu diesem Zweck;
- den Dienst zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer soweit zwingendes Recht dies nicht untersagen lässt und erst nachdem wir schriftlich um die erforderlichen Angaben ersucht wurden und sie nicht binnen angemessener Frist geliefert haben;
- die Sicherheit des Dienstes zu sondieren, zu scannen oder zu testen, Penetrations- oder Lasttests durchzuführen oder ihn automatisiert anders als über die dokumentierte API in deren dokumentierten Grenzen anzusprechen, jeweils ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis;
- den Dienst weiterzuverkaufen, zu unterlizenzieren, zu vermieten oder Dritten als eigene Leistung anzubieten, außer im Rahmen der Ziffer 10.3;
- den Dienst, seine Ausgaben oder seine Dokumentation zu nutzen, um ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln oder ein maschinelles Lernmodell zu entwickeln oder zu verbessern;
- Schutzrechtsvermerke zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern oder die Herkunft des Dienstes falsch darzustellen;
- den Dienst entgegen Ziffer 1.4 zu Sanktionen zu nutzen.
Wir überwachen die Nutzung des Kunden nicht auf die Einhaltung dieser Ziffer und übernehmen keine solche Pflicht. Erlangen wir Kenntnis von einem Verstoß, gelten die Ziffern 23 und 25.
13. Freigabe-Links, Live-Mitschau und Folgemodus
13.1 Freigabe-Links sind Inhaberausweise
Ein Freigabe-Link eröffnet den Zugriff auf eine einzelne Aufzeichnung ohne jede Anmeldung. Wer die Adresse hat, kann die Aufzeichnung öffnen, solange der Link gilt. Der Token ist der gesamte Schutz: Er ist nicht an eine Person, eine E-Mail-Adresse oder eine Organisation gebunden und kann es nicht sein. Wer einen Freigabe-Link erzeugt, veröffentlicht diese Aufzeichnung gegenüber jedem, der die Adresse später erhält – ob vom Kunden oder auf anderem Weg.
13.2 Der Kunde entscheidet und haftet
Ob ein Freigabe-Link erzeugt, an wen er gesandt und wann er zurückgenommen wird, entscheidet allein der Kunde. Er hat sich vor der Erzeugung zu vergewissern, dass die Aufzeichnung dem vorgesehenen Empfänger rechtmäßig offengelegt werden darf und keine personenbezogenen Daten enthält, deren Offenlegung unzulässig wäre. Wir halten Erzeugung, Ablauf, Rücknahme und Zahl der Aufrufe fest und stellen sie dem Kunden zur Verfügung; die Empfänger prüfen wir nicht und können es nicht. Links verfallen zum bei der Erzeugung gesetzten Zeitpunkt und können jederzeit zurückgenommen werden; ein zurückgenommener, ein abgelaufener, ein erfundener und ein nie erzeugter Token führen zur selben Antwort, damit Token sich nicht durchprobieren lassen.
13.3 Live-Mitschau und Folgemodus
Die Live-Mitschau zeigt einen laufenden Besuch. Der Folgemodus spiegelt zusätzlich Bildlaufposition und Zeiger des Endnutzers in einer abgeschotteten Nachbildung der Seite. Die Zahl gleichzeitiger Zuschauer begrenzt der Tarif. Die Live-Mitschau ist Beobachtung des Verhaltens einer Person im Augenblick des Geschehens; für sie gilt dasselbe Einwilligungserfordernis nach Ziffer 11, und der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Datenschutzerklärung sie erfasst. Die Live-Mitschau berechtigt nicht dazu, auf das Endgerät des Endnutzers einzuwirken: Die Nachbildung ist ein Spiegel und keine Fernsteuerung; jeder Versuch, sie anders zu nutzen, verstößt gegen Ziffer 12.
13.4 Löschung
Das Löschen einer Sitzung oder eines Besuchers entfernt die zugehörigen Aufzeichnungen, Ereignisse und Seitenansichten über die Speicher hinweg, in denen sie liegen, und entpersonalisiert den zugehörigen Einwilligungsnachweis, wobei Tatsache, Zeitpunkt und Quelle der Entscheidung für die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erhalten bleiben. Die Löschung wird sofort ausgeführt und ist unumkehrbar; abgeleitete Verzeichnisse (etwa der Index angezeigter Texte) folgen selbsttätig binnen kurzer Zeit. Es gibt keinen Papierkorb und keine Wiederherstellung; für die Sicherungskopien gilt Ziffer 24.2.
14. Datenschutz
14.1 Rollen
Für Kundendaten ist der Kunde Verantwortlicher und MousePlayer Auftragsverarbeiter. Diese Verarbeitung regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der zusammen mit diesen Bedingungen geschlossen wird und ihnen in allen Datenschutzfragen vorgeht. Für Kontodaten ist MousePlayer Verantwortlicher; insoweit gilt die Datenschutzerklärung.
14.2 Sicherheit und Unterauftragsverarbeiter
Die von uns getroffenen Maßnahmen beschreiben die Technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Vertragsbestandteil sind. Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern; die aktuelle Liste nebst Zweck, Datenkategorien und Verarbeitungsort ist unter Unterauftragsverarbeiter veröffentlicht, Änderungen werden 30 Tage vorher mitgeteilt und können nach Maßgabe des AVV beanstandet werden. Die ausgelagerte Sicherungskopie liegt seit dem 05.09.2026 in einem Bucket bei Google Cloud Storage in der Region europe-central2 (Warschau) und ist von den Google-Cloud-Datenverarbeitungsbedingungen gedeckt. Bis dahin lag sie in einem privaten Google-Drive-Konto, für das solche Bedingungen nicht verfügbar sind; die dort vor diesem Tag abgelegten Kopien sind am 06.09.2026 gelöscht worden, nachdem eine Wiederherstellung aus dem neuen Ziel gegengeprüft war. Seither liegt keine Sicherungskopie mehr außerhalb der Google-Cloud-Datenverarbeitungsbedingungen. Die Kopie wird auf unserem eigenen Server verschlüsselt, bevor sie übertragen wird, einschließlich Datei- und Verzeichnisnamen, und die Schlüssel erhält Google nicht – Verschlüsselung ist aber eine technische Maßnahme und ersetzt den von Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangten Vertrag nicht.
14.3 Unterstützung und ihre Grenzen
Wir unterstützen den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen der Endnutzer und bei der Erfüllung seiner Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO. Eine Grenze wird offen benannt: Weil IP-Adressen nur maskiert gespeichert werden, bezeichnet die maskierte Adresse allein nicht immer jede Aufzeichnung, die zu einer Person gehört. Je genauer sich eine Anfrage eingrenzen lässt – Webangebot, ungefährer Zeitpunkt, Seite –, desto vollständiger lässt sie sich erfüllen. Geht die Unterstützung wesentlich über das hinaus, was Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt, können wir sie nach unseren jeweils geltenden Sätzen berechnen, nachdem wir dies zuvor angekündigt haben.
14.4 An uns gerichtete Anfragen
Wendet sich ein Endnutzer wegen eines Webangebots des Kunden unmittelbar an uns, antworten wir nicht in der Sache, sondern verweisen ihn an den Kunden und unterrichten diesen unverzüglich, sofern das Gesetz nichts anderes verlangt. Unsere eigene Auskunftsseite für Endnutzer steht unter mouseplayer.com/meine-daten; sie entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten als Verantwortlicher und findet Daten in der Regel nur, wenn der Endnutzer über den Link zu ihr gelangt, den der Kunde in seiner eigenen Datenschutzerklärung setzt, oder seine Besucherkennung selbst angibt.
14.5 Datenschutzkontakt und Art. 37 DSGVO
Fragen zum Datenschutz sowie Anträge nach Art. 15 bis 22 DSGVO, die Kontodaten betreffen, erreichen uns unter office@mouseplayer.com. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Ob einer zu benennen ist, wird nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. b DSGVO beurteilt; die Beurteilung ist mit Datum und Begründung in Abschnitt 9 unseres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten niedergelegt. Ihr Ergebnis in Kürze: Das erste Merkmal – eine Kerntätigkeit, die in einer regelmäßigen und systematischen Überwachung besteht – ist ohne Weiteres erfüllt, denn genau das leistet der Dienst; das zweite – umfangreich – ist nach den heutigen Zahlen nicht erfüllt.
Das zweite Merkmal hängt an einer einzigen Größe, der Zahl beobachteter Endnutzer, und diese Größe bestimmt der Verkehr auf den Websites der Kunden, nicht wir. Sie wird deshalb täglich gemessen, und die Beurteilung wird wiederholt, sobald über alle Kunden hinweg mehr als 100000 Endnutzer im Monat beobachtet werden, im Übrigen jährlich. Wird ein Datenschutzbeauftragter benannt – weil das Gesetz es verlangt oder freiwillig –, werden die Kontaktdaten hier veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
15. Vertraulichkeit
Jede Partei hat alle Informationen der anderen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim zu halten, nur zur Vertragserfüllung zu verwenden und nur denjenigen ihrer Mitarbeiter und Berater zugänglich zu machen, die sie benötigen und zu gleichwertiger Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich sind, die bereits rechtmäßig bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung Gesetz oder Behörde verlangt; im letzten Fall unterrichtet die offenlegende Partei die andere, soweit zulässig, vorab.
Diese Pflichten bestehen drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort, bei Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten so lange, wie diese geschützt sind. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden; der Dienst, seine Architektur, seine nicht öffentliche Dokumentation, individuell vereinbarte Preise und der Inhalt von Sicherheitsberichten sind vertrauliche Informationen von MousePlayer.
16. Schutzrechte und Nutzungsrechte
16.1 Unsere Rechte
Der Dienst, das Tracking-Skript, der Player, die Oberfläche, die API, die Dokumentation, der Name MousePlayer, die Logos und alle damit verbundenen Rechte stehen MousePlayer oder seinen Lizenzgebern zu. Über die hier ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus werden keine Rechte, Lizenzen oder Ansprüche eingeräumt, weder ausdrücklich noch stillschweigend; alle Rechte bleiben vorbehalten. Im Dienst enthaltene Bestandteile Dritter unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzbedingungen.
16.2 Rechte des Kunden
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke im Rahmen seines Tarifs zu nutzen.
16.3 Das Tracking-Skript
Der Kunde darf das Tracking-Skript unverändert und von der von uns bezeichneten Adresse bezogen auf den seinen Projekten zugeordneten Webangeboten einbinden. Er darf es nicht verändern, nicht selbst ausliefern, nicht in eigene Auslieferungspakete aufnehmen und seine Funktionen nicht erweitern, umhüllen oder zweckentfremden. Eine selbst gehostete Kopie verhindert, dass Sicherheitskorrekturen die Endnutzer erreichen; aus diesem Grund ist sie untersagt.
16.4 Kundendaten
Kundendaten bleiben beim Kunden. Der Kunde räumt uns das nicht ausschließliche Recht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, anzuzeigen und sonst zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung, Wartung und Absicherung des Dienstes und zur Erfüllung unserer Pflichten erforderlich ist. Dieses Recht endet mit der Löschung der Daten und steht in jeder Hinsicht unter dem AVV.
16.5 Aggregierte statistische Angaben
Wir dürfen statistische Angaben über den Betrieb des Dienstes – Mengen, Fehlerraten, Antwortzeiten, Verteilung von Browsern und Geräten, Lastmuster – erheben und nutzen, um den Dienst zu betreiben, abzusichern, zu verbessern und zu beschreiben. Solche Angaben sind aggregiert und anonymisiert, sodass sie sich auf keine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person mehr beziehen und keinem einzelnen Kunden zugeordnet werden können. Sie enthalten nie Inhalte von Kundendaten, Aufzeichnungen, Seiteninhalte oder Kennungen. Weichen diese Ziffer und der AVV voneinander ab, geht der AVV vor.
16.6 Rückmeldungen
Sendet uns der Kunde Vorschläge, Ideen oder Verbesserungswünsche, dürfen wir sie ohne Einschränkung, ohne Vergütung und ohne Namensnennung nutzen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Rückmeldungen zu geben, und sollte uns nichts senden, was er für sich behalten möchte.
16.7 Referenzen
Wir nennen den Kunden und zeigen sein Logo als Referenz nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform, die er jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
17. Auswertungen und automatisch erzeugte Texte
17.1 Berechnet und erzeugt ist nicht dasselbe
Rangfolgen, Werte, Schwellen und Befunde im Dienst werden aus den aufgezeichneten Daten nach festen Regeln berechnet. Wird ein Sprachmodell eingesetzt, formuliert es bereits berechnete Befunde, etwa als Sätze und Berichte zu Besuchern und deren Übersetzungen; ein erzeugter Text wird vor der Anzeige automatisch darauf geprüft, dass er keine Zahl enthält, die nicht in den berechneten Befunden steht, und andernfalls durch eine aus den Befunden gerechnete Fassung ersetzt. So entstandener Text ist in der Oberfläche als erzeugt gekennzeichnet. Daneben schlägt das Sprachmodell Texte für das Angebot vor, das Endnutzern etwa beim Verlassen einer Seite gezeigt werden kann; ein solcher Vorschlag wird erst übernommen und Endnutzern gezeigt, wenn der Kunde ihn freigibt, und für den freigegebenen Text ist der Kunde verantwortlich. Supportanfragen des Kunden lassen wir mit demselben Sprachmodell übersetzen und Antwortentwürfe erstellen; jede Antwort prüft und versendet ein Mensch. Das Sprachmodell läuft auf eigenen Rechnern von MousePlayer; ein externer KI-Dienst ist nicht beteiligt.
17.2 Kein Verlass
Automatisch erzeugter Text kann unvollständig sein, einen Befund auslassen und einen zutreffenden Befund schlecht ausdrücken. Er wird als Lesehilfe neben den berechneten Befunden angeboten, nicht an ihrer Stelle. Der Kunde darf ihn nicht als alleinige Grundlage einer Entscheidung verwenden und verwenden lassen, die einer natürlichen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO ist keine Funktion des Dienstes, und der Kunde darf aus seinen Ausgaben keine solche bauen.
17.3 Richtigkeit der Auswertung
Auswertungen beschreiben, was aufgezeichnet wurde. Sie beschreiben nicht, was nicht aufgezeichnet wurde; Ziffer 20.4 nennt die vielen gewöhnlichen Gründe, aus denen ein Besuch teilweise oder gar nicht aufgezeichnet wird. Kennzahlen, Zuordnungen, Trichter und Wertstufen sind Schätzungen unter benannten Annahmen; wir gewährleisten nicht, dass sie richtig, vollständig oder für eine bestimmte Entscheidung geeignet sind, und nicht, dass sie mit den Zahlen eines anderen Analyseprodukts übereinstimmen. Nutzt der Kunde solche Ausgaben für Preis-, Personal-, Investitions- oder Rechtsentscheidungen, tut er dies nach eigener Prüfung.
18. Dienste Dritter und Integrationen
Wie diese Ziffer gebaut ist. Sie beschreibt zuerst, was ein Dienst eines Dritten ist und wer ihn einschaltet. Danach benennt sie, was wir bei einer Integration schulden – das Absenden, und sonst nichts. Alles, was hinter dem Absenden liegt, entzieht sich unserem Einfluss. Das steht hier nicht als Ausflucht, sondern weil es technisch zutrifft und der Kunde es wissen muss, bevor er eine Integration einschaltet.
18.1 Was ein Dienst eines Dritten ist
Der Dienst kann Daten mit vom Kunden gewählten Diensten Dritter austauschen, darunter Tag- und Analysewerkzeuge, Produktanalyseplattformen, Fehlerüberwachung, Werbenetze und deren Conversions-Schnittstellen, Kundenverwaltungs- und Vertriebssysteme, Helpdesk- und Ticketsysteme, E-Mail- und Lifecycle-Werkzeuge, Tabellen- und Dokumentendienste, Datenlager, Automatisierungsplattformen und beliebige per Webhook angesprochene Endpunkte.
Ein Dienst eines Dritten ist nicht Bestandteil des Dienstes und keine von uns geschuldete Leistung. Sein Ausfall, sein Wegfall, seine Mangelhaftigkeit oder seine Veränderung ist keine Schlecht- oder Nichtleistung unsererseits.
Wir sind weder Partner, Vertreter, Wiederverkäufer, Vertriebspartner noch Erfüllungsgehilfe eines Anbieters eines Dienstes Dritter, und wir stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu ihm. Nennen wir seinen Namen, seine Marke oder sein Erzeugnis, so geschieht das allein, um den vom Kunden ausgewählten Dienst zu bezeichnen; darin liegt weder eine Empfehlung noch eine Zusicherung über ihn und kein Hinweis auf eine Zusammenarbeit.
18.2 Der Kunde schaltet ein, der Kunde verantwortet
Jede Integration wird vom Kunden aktiviert und überträgt Daten auf seine Weisung. Der Kunde hat für die Rechtsgrundlage dieser Übertragung, für den Abschluss der vom Empfänger verlangten Vereinbarungen und für die Sicherheit des von ihm benannten Endpunkts zu sorgen.
Der Kunde hinterlegt dabei seine eigenen Zugangsdaten und handelt unter seinem eigenen Konto beim Anbieter. Jede Handlung, die mit diesen Zugangsdaten beim Anbieter vorgenommen wird, gilt im Verhältnis zwischen ihm und uns als seine Handlung.
Die Nutzungs-, API-, Programm- und Markenbedingungen des Anbieters hat der Kunde selbst zu prüfen und einzuhalten, ebenso etwaige Anforderungen an Einwilligung, Kennzeichnung, Aufbereitung oder Aufbewahrung der übermittelten Daten. Wir prüfen sie nicht für ihn und überwachen ihre Einhaltung nicht.
18.3 Was wir schulden: das Absenden
Unsere Leistung bei einer Integration erschöpft sich darin, die vom Kunden veranlassten Daten an die von ihm benannte Stelle abzusenden. Sie ist erbracht, sobald das Absenden ausgeführt worden ist.
Wir schulden nicht, dass eine Integration funktioniert, dass sie funktionsfähig bleibt, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt wird, dass sie vollständig ist oder dass sie ein bestimmtes Ergebnis erzielt. Zusagen zur Verfügbarkeit nach Ziffer 19 gelten für Integrationen nicht.
18.4 Kein Empfangs- und kein Verarbeitungsnachweis
Wir sichern nicht zu, dass ein Empfänger die Daten erhält, dass er sie annimmt, dass er sie speichert, dass er sie der richtigen Person oder dem richtigen Vorgang zuordnet, dass er sie verarbeitet oder dass er sie weiterverwendet.
Eine technisch erfolgreiche Antwort ist dafür kein Nachweis. Mehrere gängige Empfänger antworten auch dann mit einem Erfolgscode, wenn sie den Vorgang inhaltlich abgelehnt, nur teilweise angenommen oder still verworfen haben; andere melden erst Stunden später oder gar nicht, was aus einer Übermittlung geworden ist.
Rückmeldungen, die wir in der Oberfläche oder in einem Protokoll anzeigen, geben allein wieder, was der Empfänger geantwortet hat. Sie sind keine Aussage von uns darüber, was bei ihm tatsächlich geschehen ist, und begründen keine Zusicherung.
Überträgt eine Integration an einen Endpunkt, der ausfällt oder die Daten zurückweist, wird nach einem veröffentlichten Plan wiederholt und danach aufgegeben; die Aufgabe wird protokolliert. Eine Zustellung gewährleisten wir nicht.
18.5 Keine Überwachung, keine Prüfung, kein Zugriff danach
Wir überwachen weder den Betrieb noch die Verfügbarkeit, die Sicherheit, die Richtigkeit, die Rechtmäßigkeit noch die Eignung eines Dienstes eines Dritten, und wir prüfen ihn vor der Bereitstellung einer Integration nicht auf diese Eigenschaften.
Was ein Empfänger mit den Daten tut, wie lange er sie aufbewahrt, in welches Land er sie bringt, an wen er sie weitergibt, wie er sie sichert und ob bei ihm ein Sicherheitsvorfall eintritt, entzieht sich unserer Kenntnis und unserem Einfluss.
Sind Daten auf Weisung des Kunden aus dem Dienst abgeflossen, beherrschen wir sie nicht mehr und können sie nicht zurückholen; unsere Aufbewahrungsdauern gelten für die Kopie beim Empfänger nicht, und ein Löschverlangen, das uns erreicht, wirkt dort nicht.
18.6 Änderung, Ausfall und Entfernung
Ein Dritter kann seine Schnittstelle, seine Bedingungen, seine Preise oder sein Angebot jederzeit ändern, einschränken oder einstellen; wird eine Integration dadurch unbrauchbar, gilt Ziffer 5.4, und wir schulden keinen Ersatz.
Wir dürfen eine Integration ihrerseits jederzeit ändern, aussetzen oder entfernen – insbesondere, wenn ein Anbieter seine Schnittstelle oder seine Bedingungen ändert, wenn ihr Betrieb rechtliche Risiken begründet oder wenn sie technisch nicht mehr sinnvoll zu unterhalten ist. Ein Anspruch auf ihren Fortbestand, auf eine gleichwertige Ersatzfunktion, auf Minderung oder auf Ersatz besteht nicht.
18.7 Kosten und Folgen beim Anbieter
Entgelte, Kontingente, Überschreitungsgebühren, erzwungene Tarifwechsel, Drosselungen und Sperren beim Anbieter trägt der Kunde. Wird sein Konto dort gedrosselt, gesperrt, gekündigt oder einer Prüfung unterzogen, berührt das unsere Leistung nicht und begründet keine Ansprüche gegen uns.
18.8 Werbenetze und automatisierte Entscheidungen
Meldungen an Werbenetze steuern dort automatisierte Entscheidungen, insbesondere Gebote, Zielgruppenbildung und Budgetverteilung. Fehlerhafte, doppelte, verspätete, unvollständige, falsch zugeordnete oder ausgebliebene Meldungen können daher zu falschen Entscheidungen des Netzes und zu vergeblichen oder erhöhten Werbeausgaben führen.
Für solche Ausgaben, für entgangene oder falsch zugeordnete Konversionen, für eine veränderte Leistung von Kampagnen und für jeden daraus folgenden Schaden haften wir nicht. Der Ausschluss des entgangenen Gewinns wird auch insoweit ausdrücklich im Sinne des Art. 361 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs vereinbart.
Dasselbe gilt für Entscheidungen, die der Kunde oder ein von ihm eingesetztes automatisiertes System – etwa ein Agent, der Auswertungen über eine Schnittstelle abruft – auf Grundlage dieser Daten trifft. Solche Entscheidungen trifft der Kunde selbst.
18.9 Haftung und Freistellung
Vorbehaltlich der Ziffer 21.1 haften wir nicht für Handlungen, Unterlassungen, Ausfälle, Mängel, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Preise, Bedingungen oder Bedingungsänderungen eines Anbieters eines Dienstes Dritter, und nicht für Schäden, die aus dem Betrieb, der Nichtausführung, der fehlerhaften oder verspäteten Ausführung, der Unvollständigkeit oder dem Wegfall einer Integration entstehen. Ziffer 21 gilt im Übrigen unverändert.
Die Freistellung nach Ziffer 22 erfasst auch Ansprüche, die ein Anbieter eines Dienstes Dritter gegen uns erhebt, weil der Kunde dessen Bedingungen verletzt, seine Zugangsdaten weitergegeben oder seine Schnittstelle missbraucht hat.
Was diese Ziffer nicht beschränkt. Unberührt bleibt, was sich nach Ziffer 21.1 nicht wirksam beschränken lässt: vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche der betroffenen Person nach Art. 82 DSGVO. Wir benennen diese Grenze, statt sie zu übergehen – eine Klausel, die sie übergeht, wäre nach Art. 473 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs im Ganzen unwirksam und trüge dann gar nichts.
19. Verfügbarkeit, Wartung und Support
19.1 Keine Verfügbarkeitszusage in den Standardtarifen
Wir betreiben den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und streben hohe Verfügbarkeit an. In den Tarifen Free, Small und Business wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet; weder eine Dienstgütevereinbarung noch ein Verfügbarkeitswert, eine Wiederherstellungszeit oder eine Gutschriftenregelung sind Vertragsinhalt. Eine Verfügbarkeitszusage besteht nur, wenn sie in einem individuell unterzeichneten Enterprise-Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und Messverfahren, Ausnahmen und Rechtsfolge beschreibt.
19.2 Wartung
Wir dürfen den Dienst für Wartung, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen unterbrechen. Geplante Unterbrechungen legen wir, soweit zumutbar möglich, außerhalb der Hauptgeschäftszeiten der mitteleuropäischen Zeitzone und kündigen sie vorher an. Dringende Maßnahmen zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos oder einer schweren Störung dürfen ohne Ankündigung erfolgen.
19.3 Störungen außerhalb unseres Bereichs
Der Dienst hängt vom öffentlichen Internet, von der Website und dem Hosting des Kunden, vom Browser und Netz des Endnutzers sowie von Dritten ab. Störungen aus diesen Bereichen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und sind kein Mangel des Dienstes.
19.4 Statusangaben
Eine von uns veröffentlichte Statusseite oder Systemanzeige dient der Information. Sie gibt unsere eigene Überwachung wieder, kann unvollständig oder verzögert sein und ist weder Zusicherung noch Anerkenntnis.
19.5 Support
Support leisten wir auf Englisch, Deutsch und Polnisch über das Supportformular im Konto und unter office@mouseplayer.com, werktags während der Geschäftszeiten (MEZ). Wir bemühen uns um zügige Antwort; eine Reaktions- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem Enterprise-Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Support betrifft den Dienst; er umfasst nicht die Website des Kunden, sein Einwilligungswerkzeug, seinen Tag-Manager, sein Hosting oder seine Integrationen Dritter und ist keine Entwicklungs- oder Beratungsleistung.
20. Gewährleistung und ihr Ausschluss
20.1 Der Dienst wird bereitgestellt, wie er ist
Der Dienst wird „wie besehen" und „wie verfügbar" bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir keine Gewährleistungen, Bedingungen, Zusicherungen oder Garantien gleich welcher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend noch gesetzlich, insbesondere keine Gewähr für Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Schutzrechtsfreiheit, Richtigkeit, ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb oder für die Behebung von Fehlern.
20.2 Gesetzliche Mängelhaftung
Die gesetzliche Mängelhaftung (rękojmia) wird ausgeschlossen, wie es Art. 558 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs zwischen Unternehmern zulässt. Eine Beschaffenheitsgarantie (gwarancja jakości) wird nicht übernommen.
20.3 Keine Erfolgszusage
Wir sichern nicht zu, dass die Nutzung des Dienstes Abschlüsse, Umsatz, Verweildauer oder eine sonstige Kennzahl erhöht, dass sie ein bestimmtes Problem aufdeckt oder dass sich eine daraus abgeleitete Empfehlung als richtig erweist. Keine derartige Aussage, wo immer getroffen, wird Vertragsinhalt; Ziffer 3.3 gilt.
20.4 Aufzeichnungen sind naturgemäß unvollständig
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Besuch teilweise oder gar nicht aufgezeichnet werden kann und dass dies eine Eigenschaft der Technik und kein Mangel ist. Zu den gewöhnlichen Gründen gehören insbesondere:
- der Endnutzer hat die Einwilligung verweigert, keine erteilt, sie widerrufen oder ein Global-Privacy-Control-Signal gesandt;
- das Einwilligungswerkzeug des Kunden hat das Skript blockiert, zu spät geladen oder war mit einem falschen Kategorie-Attribut eingerichtet;
- ein Werbeblocker, eine Datenschutzerweiterung, ein Inhaltsfilter, ein Unternehmens-Proxy oder eine Browsereinstellung hat das Laden oder Übertragen verhindert;
- der Endnutzer hat die Seite verlassen, bevor das Seitenabbild vollständig war, oder der Browser hat die Seite beendet;
- Inhalte in Rahmen fremder Herkunft und in geschlossenen Shadow-DOM-Bereichen kann kein Skript lesen; fremde Rahmen erscheinen als Platzhalter, geschlossene Shadow-DOM-Bereiche leer, während Rahmen derselben Herkunft und offene Shadow-DOM-Bereiche mit ihrem Inhalt aufgezeichnet werden;
- Canvas- und WebGL-Inhalte werden nicht als Struktur, sondern als Bild erfasst – mit dem Seitenabbild und danach bei einer Änderung höchstens etwa einmal je Sekunde und innerhalb einer Größengrenze; Zwischenzustände und flüssige Bewegungen fehlen, WebGL-Inhalte können leer erscheinen, und Inhalte in maskierten Bereichen oder mit Bildern fremder Herkunft werden nicht als Bild erfasst;
- Hover-Zustände, browsereigene Dialoge, Browsererweiterungen und außerhalb des Dokuments erzeugte Inhalte gehören nicht zur Seitenstruktur und damit nicht zur Wiedergabe;
- eine Tarifgrenze war erreicht, oder die Missbrauchsabwehr hat die Verbindung abgewiesen;
- Netzausfall, Geräteausfall oder eine Störung des Dienstes.
Der Kunde darf deshalb weder aus dem Fehlen einer Aufzeichnung schließen, dass ein Besuch nicht stattgefunden hat, noch aus dem Vorhandensein einer Aufzeichnung, dass sie ihn vollständig wiedergibt.
20.5 Eine Aufzeichnung ist kein Beweis
Aufzeichnungen sind eine von Software aus einem Seitenabbild und einem Ereignisstrom zusammengesetzte Rekonstruktion. Sie sind kein Video, keine Bildschirmaufnahme und kein überprüfbarer Nachweis dessen, was ein Endnutzer tatsächlich gesehen hat. Sie können vom Bildschirm des Endnutzers abweichen, unter anderem wegen Schriften, Browserversion, Erweiterungen, dynamischer Inhalte, Netzlaufzeiten und der Rekonstruktion selbst. Eine Aufzeichnung darf nicht als Beweis einer Erklärung, einer Bestellung, einer Einwilligung oder einer sonstigen Handlung eines Endnutzers herangezogen werden; für ihren Beweiswert in einem Verfahren übernehmen wir keine Gewähr.
20.6 Das Webangebot ist das des Kunden
Wir gewährleisten nicht, dass das Tracking-Skript mit jeder Website, jedem Framework, jeder Content Security Policy und jedem Drittskript zusammenarbeitet. Die Einbindung obliegt dem Kunden; er sollte vor dem Einsatz im Wirkbetrieb auf einer Testumgebung prüfen.
21. Haftungsbeschränkung
Wie diese Ziffer gebaut ist. Sie nennt zuerst, was nicht beschränkt wird, weil dieser Teil sich nicht wirksam beschränken lässt und eine Klausel, die anderes vorgibt, nichts wert ist. Alles Weitere ist bis zur gesetzlichen Grenze beschränkt.
21.1 Was nicht beschränkt wird
Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden aus oder beschränkt sie; ein solcher Ausschluss ist nach Art. 473 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs im Voraus unzulässig. Dasselbe gilt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und für jede sonstige Haftung, die sich nicht wirksam ausschließen oder beschränken lässt. Ebenso wenig schließen wir die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden aus oder beschränken sie. Das polnische Recht ließe eine solche Beschränkung zwischen Unternehmern zu; wir verzichten darauf, weil Art. 13 Abs. 4 Buchst. b der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sie als missbräuchliche Vertragsklausel benennt — und weil eine Klausel, auf die sich niemand berufen soll, im Vertrag nichts zu suchen hat.
Art. 82 DSGVO steht außerhalb jeder Grenze dieser Ziffer – außerhalb der Ausschlüsse in Ziffer 21.2, außerhalb der Höchstgrenze in Ziffer 21.3 und außerhalb der Beschränkung für Free-Tarife in Ziffer 21.4. Die betroffene Person ist nicht Partei dieses Vertrages (Ziffer 29.9); ein Anspruch, den sie gegen uns als Auftragsverarbeiter erhebt, richtet sich allein nach Art. 82 DSGVO, und nichts, was der Kunde und wir untereinander vereinbaren, kann ihn deckeln oder nehmen. Was die Parteien verteilen können und verteilen, ist das Verhältnis untereinander, nachdem ein solcher Anspruch erfüllt worden ist: Das folgt Art. 82 Abs. 5 DSGVO, dem AVV und Ziffer 22.
21.2 Was ausgeschlossen wird
Vorbehaltlich der Ziffer 21.1 haften wir in keinem Fall für:
- entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Ersparnisse, entgangene Geschäftschancen sowie Einbußen an Geschäftswert oder Ruf;
- mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nebenschäden, besondere Schäden und Strafschadensersatz;
- Verlust, Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit von Kundendaten, einschließlich Aufzeichnungen, die nicht entstanden sind, die mit Ablauf einer Aufbewahrungsdauer gelöscht wurden, die infolge einer Herabstufung gelöscht wurden oder die ein Nutzer gelöscht hat;
- Betriebsunterbrechung sowie die Kosten der Beschaffung einer Ersatzleistung;
- Schäden aus einem Verstoß des Kunden gegen die Ziffern 10, 11, 12 oder 13, aus der von ihm gewählten Konfiguration oder aus einem von ihm aktivierten Dienst eines Dritten;
- Schäden aus der Nutzung als Beta gekennzeichneter Funktionen;
- Ansprüche, die Endnutzer oder sonstige Dritte gegen den Kunden erheben, außer soweit wir dafür nach zwingendem Recht gesondert haften.
Der Ausschluss des entgangenen Gewinns nach dieser Ziffer wird ausdrücklich im Sinne des Art. 361 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs vereinbart.
21.3 Die Höchstgrenze
Vorbehaltlich der Ziffer 21.1 ist unsere gesamte Haftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, auf die Entgelte beschränkt, die der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat. Bei mehreren Ereignissen werden die Beträge zusammengerechnet; die Grenze gilt je Vertragsjahr einmal insgesamt, nicht je Ereignis.
21.4 Free-Tarife und Beta-Funktionen
Soweit der Dienst unentgeltlich erbracht wird – im Free-Tarif, während einer Testphase oder hinsichtlich einer als Beta gekennzeichneten Funktion –, haften wir nur für vorsätzlich verursachte Schäden. Das ist die weitestgehende Beschränkung, die Art. 473 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs zulässt, und sie trägt dem Umstand Rechnung, dass für die betreffende Leistung nichts gezahlt wird. Diese Beschränkung wirkt nur im Verhältnis der Parteien zueinander. Einen Anspruch der betroffenen Person aus Art. 82 DSGVO berührt sie nicht (Ziffer 21.1); dieser entsteht unabhängig davon, ob der Kunde für den Dienst zahlt – und das Risiko, dass er entsteht, sinkt nicht mit dem Preis, denn es entsteht durch die Einbindung, nicht durch den Tarif.
21.5 Daten
Wir schulden dem Kunden keine Datensicherung; der Dienst ist keine Datensicherung (Ziffer 5.3). Haften wir gleichwohl für den Verlust von Daten, ist diese Haftung auf die Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung aus einer vom Kunden selbst geführten Sicherung anfallen; sie erstreckt sich nicht auf Daten, die der Kunde nicht durch rechtzeitiges Ausleiten gesichert hat.
21.6 Anzeige eines Anspruchs
Der Kunde hat uns jeden Umstand, aus dem er einen Anspruch herzuleiten glaubt, binnen 30 Tagen nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und dabei anzugeben, was wann geschehen ist und welcher Schaden geltend gemacht wird. Dies ist eine vertragliche Mitwirkungspflicht: die Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht, das Zugriffsprotokoll der Anwendung nach 60 Tagen und Sicherheitsprotokolle nach 72 Stunden; ein später angezeigter Vorgang lässt sich häufig auf keiner Seite mehr aufklären. Gesetzliche Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt; sie können nach Art. 119 des polnischen Zivilgesetzbuchs durch Rechtsgeschäft nicht geändert werden. Verhindert eine verspätete Anzeige die Aufklärung, wird dies bei der Bestimmung des Haftungsumfangs berücksichtigt.
21.7 Wem diese Grenzen zugutekommen
Die Ausschlüsse und Grenzen dieser Ziffer gelten in gleicher Weise zugunsten unserer Mitarbeiter, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragsverarbeiter und erfassen Ansprüche aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung, aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten und aus jedem sonstigen Grund, einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen.
21.8 Die Grenzen sind Teil des Preises
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Entgelte auf Grundlage der in dieser Ziffer getroffenen Risikoverteilung bemessen sind und der Dienst ohne sie zu diesen Preisen nicht angeboten werden könnte. Die Parteien halten diese Verteilung zwischen Unternehmern für angemessen.
22. Freistellung durch den Kunden
22.1 Umfang
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, Verfahren, Anordnungen, Geldbußen, Schäden, Kosten und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei, die Dritte, Endnutzer, Aufsichtsbehörden oder sonstige öffentliche Stellen gegen uns geltend machen, soweit sie beruhen auf:
- der Einbindung des Tracking-Skripts auf einem Webangebot oder dessen Konfiguration;
- dem Fehlen, der Unwirksamkeit oder der mangelhaften Dokumentation einer Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung, insbesondere einer Einwilligung nach Ziffer 11;
- dem Inhalt eines Webangebots oder dessen Rechtswidrigkeit;
- der Übertragung von Daten an den Dienst, deren Nichtübertragung der Kunde zugesichert hat, insbesondere besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Zahlungskartendaten oder Anmeldedaten;
- der Erzeugung, Weitergabe oder unterbliebenen Rücknahme eines Freigabe-Links oder der Nutzung der Live-Mitschau;
- einem Verstoß gegen die Ziffern 10, 11, 12 oder 13 oder gegen den AVV;
- einer Weisung des Kunden, Daten an einen Dienst eines Dritten zu übertragen.
Geldbußen sind von dieser Freistellung nur erfasst, soweit ein Rückgriff auf sie rechtlich zulässig ist. Wir benennen diese Grenze, statt sie zu verschweigen: Eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO wird gegen den Adressaten des Bescheids festgesetzt und zunächst von diesem gezahlt; ob sie danach von einem Vertragspartner ersetzt verlangt werden kann, ist umstritten. Eine Freistellung ist zudem nicht mehr wert, als derjenige zahlen kann, der sie gibt. Beides macht diese Ziffer nicht sinnlos, bedeutet aber, dass sie nicht der Hauptschutz sein kann – und deshalb sind die Hauptschutzmechanismen dieser Bedingungen vorbeugend: der Einwilligungsnachweis nach Ziffer 11, der Nachweis der Verfügungsbefugnis nach Ziffer 10.5 und das Recht, nach Ziffer 23 auszusetzen, statt hinterher zu klagen.
22.2 Behandlung von Ansprüchen
Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, erkennen ihn ohne seine Zustimmung nicht an und vergleichen uns nicht ohne sie – die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert oder verzögert werden – und geben ihm Gelegenheit zur Abwehr nebst den Auskünften und der Unterstützung, die er billigerweise benötigt, auf seine Kosten. Wir behalten uns die eigene Verteidigung vor, wenn unser Ruf, unsere Erlaubnisse oder unser Verhältnis zu einer Aufsichtsbehörde betroffen sind; in diesem Fall trägt der Kunde die angemessenen Kosten dieser Verteidigung.
22.3 Verhältnis zum AVV
Diese Ziffer ändert die Verantwortungsverteilung nach Art. 82 DSGVO zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter nicht und schließt unsere eigene Haftung für die Verletzung unserer Pflichten als Auftragsverarbeiter nicht aus. Sie regelt das Verhältnis zwischen den Parteien.
23. Sperrung
Wir dürfen den Zugang zum Dienst, zu einem Workspace, zu einem Projekt oder zu einem einzelnen Webangebot ganz oder teilweise sperren, wenn
- eine Zahlung überfällig ist und das Verfahren der Ziffer 8.7 eingehalten wurde;
- der begründete Verdacht besteht, dass der Dienst entgegen den Ziffern 11 oder 12 oder sonst rechtswidrig genutzt wird;
- die Nutzung Sicherheit, Unversehrtheit oder Verfügbarkeit der Plattform oder anderer Kunden gefährdet;
- eine Behörde, ein Gericht oder das Gesetz es verlangt;
- eine glaubhafte Meldung nach Ziffer 25 auf eine schwere Rechtsverletzung hindeutet und sofortiges Handeln geboten ist.
Wir beschränken die Sperre auf das Erforderliche, teilen dem Kunden den Grund unverzüglich mit – vorab, soweit dies den Zweck nicht vereitelt – und nennen, was Abhilfe schafft. Die Sperre befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für den betreffenden Zeitraum, es sei denn, sie war ihm nicht zuzurechnen. Während einer Sperre kann das Tracking-Skript die Aufzeichnung einstellen; in dieser Zeit nicht entstandene Aufzeichnungen lassen sich nicht nachholen.
24. Was bei Vertragsende mit den Daten geschieht
24.1 Vor dem Ende
Solange der Vertrag läuft, kann der Kunde seine Daten ausleiten: in jedem Tarif über die Oberfläche (insbesondere den CSV-Export von Sitzungslisten und Umfrageantworten und den Export der Kontodaten in den Kontoeinstellungen) und in den Tarifen, die sie umfassen, über die API und den MCP-Zugang. Der Kunde sollte vor einer Kündigung oder Herabstufung ausleiten, was er behalten möchte, denn danach werden Aufzeichnungen nach dem folgenden Plan gelöscht, und abgelaufene Aufzeichnungen lassen sich nicht wiederherstellen. Der Übergangszeitraum nach Ziffer 24.1a gibt ihm dafür noch Zeit; er ist eine Sicherheitsleine und kein Ersatz für die rechtzeitige Ausleitung.
24.1a Ende eines kostenpflichtigen Abonnements und Übergangszeitraum
Endet ein kostenpflichtiges Abonnement – durch Kündigung, durch Widerruf oder aus einem anderen Grund –, endet damit nicht der Vertrag: Das Konto wechselt ohne weiteres Zutun in den Free-Tarif und bleibt mit seinen Workspaces, Projekten und Aufzeichnungen erreichbar. Die Aufzeichnung läuft im Rahmen der Grenzen des Free-Tarifs weiter; Projekte, die über dessen Grenzen hinausgehen, werden pausiert, behalten ihre Aufzeichnungen und laufen nach einer Höherstufung wieder an. Mindestens 30 Tage lang gilt für die vorhandenen Aufzeichnungen weiter die Aufbewahrungsdauer des bisherigen Tarifs (Übergangszeitraum); danach gilt die des Free-Tarifs, und ältere Aufzeichnungen werden gelöscht (Ziffer 9.4). Während des Übergangszeitraums und danach stehen die Ausleitungen zur Verfügung, die der Free-Tarif umfasst; die API und der MCP-Zugang setzen einen Tarif voraus, der sie umfasst. Ein Entgelt fällt weder für den Übergangszeitraum noch für Ausleitung, Wechsel oder Migration an. Ist eine Ausleitung in dieser Zeit technisch nicht durchführbar, teilen wir das vor Ablauf in Textform mit, nennen den Grund und verlängern den Übergangszeitraum einmalig um die benötigte Zeit, höchstens auf sieben Monate. Der Kunde kann sein Konto jederzeit löschen; dann gilt Ziffer 24.2. Diese Ziffer setzt die Artikel 23 bis 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.
24.2 Nach dem Ende
Der Vertrag endet, wenn der Kunde sein Konto löscht oder der Vertrag nach Ziffer 6.5, 9.1, 9.3, 26 oder 27 endet. Dann löschen wir alle zugehörigen personenbezogenen Daten im laufenden System binnen 30 Tagen, sofern nicht Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht eine längere Speicherung verlangt. Die Löschung stößt der Kunde in den Kontoeinstellungen an; ein Antrag per E-Mail ist nicht nötig. Zuerst wird das Konto archiviert: Der Zugang endet sofort, es wird nichts mehr aufgezeichnet und nichts mehr angezeigt, und 30 Tage lang können wir es auf Anfrage wiederherstellen, falls die Löschung ein Versehen war. Danach wird es endgültig gelöscht; beim Anstoßen kann der Kunde auch die sofortige endgültige Löschung wählen. Ein Projekt oder ein Workspace, die der Kunde löscht, werden ebenso zunächst 30 Tage archiviert und lassen sich in dieser Zeit im Dashboard wiederherstellen.
Die Sicherungskopien sind die Ausnahme, und sie steht hier mit Zahlen statt in allgemeinen Worten. Täglich wird eine ausgelagerte Kopie erstellt und verschlüsselt vorgehalten. Tageskopien werden 7 Tage aufbewahrt, Wochenkopien 364 Tage. Im laufenden System gelöschte Daten bleiben deshalb in diesen Kopien, bis sie ablaufen – höchstens 364 Tage nach der Löschung, und das ist die längste Zeit, die eine gelöschte Aufzeichnung in unseren Systemen überdauern kann; für Daten, die der Kunde ausgeleitet oder an Dienste Dritter übermittelt hat, gilt Ziffer 18.5.
Eine gezielte Löschung innerhalb einer Sicherung findet nicht statt, und der Grund ist nicht Bequemlichkeit: Eine Kopie ist ein einziges versiegeltes Archiv, dessen ganzer Zweck darin besteht, ein getreues Abbild eines Zeitpunkts zu sein. Sie zu öffnen, etwas herauszunehmen und sie wieder zu versiegeln, zerstört diese Eigenschaft und zugleich die Möglichkeit zu zeigen, dass niemand daran manipuliert hat. Sicherungen dienen keinem anderen Zweck als der Wiederherstellung nach einem Verlust; sie werden nicht durchsucht, nicht ausgewertet und niemandem zugänglich gemacht. Wird eine Sicherung je zurückgespielt, werden die für Endnutzer verzeichneten Löschverlangen erneut ausgeführt, bevor das System wieder in Betrieb geht.
Eine Grenze dieses letzten Satzes gehört hierher und nicht in eine Fußnote: Die Löschung eines Kontos hinterlässt bewusst keinen Datensatz, der es bezeichnet – einen solchen zu führen wäre selbst eine Verarbeitung genau der Daten, die die Löschung beenden sollte. Eine zurückgespielte Kopie enthielte deshalb ein Konto, das nach dem Datum dieser Kopie gelöscht wurde. Ein Zurückspielen geschieht nur nach einem Totalverlust; geschieht es, sagen wir es, und eine erneute Löschung wird auf Verlangen ohne weiteren Nachweis vorgenommen.
24.3 Was bewusst bleibt
Drei Dinge bleiben erhalten, weil das Gesetz es verlangt oder weil sie eine Entscheidung und keine Person dokumentieren: die Nachweise nach Ziffer 4.2; das Sicherheits- und Änderungsprotokoll, um den Nutzerbezug bereinigt; und Supportanfragen. Rechnungen und Buchführungsunterlagen werden für die steuerrechtlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Einwilligungsnachweise werden 730 Tage ab dem Widerruf aufbewahrt, enthalten keine Verhaltensdaten und dienen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
24.4 Entfernen des Tracking-Skripts
Der Kunde hat das Tracking-Skript bei Vertragsende von seinen Webangeboten zu entfernen. Bis dahin können die Browser der Endnutzer es weiterhin anfordern. Wir dürfen bewirken, dass das Skript für eine beendete Kanal-ID nicht mehr arbeitet, und haften nicht für Auswirkungen davon auf das Webangebot des Kunden.
24.5 Zugriffsverlangen von Behörden aus Drittländern
Die Aufzeichnungen und ihre Auswertungen werden in der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert: Der Server und die Rechner, auf denen das Sprachmodell läuft, stehen in Polen; die täglich ausgelagerte Sicherungskopie liegt seit dem 05.09.2026 in einem Bucket bei Google Cloud Storage in der Region europe-central2 (Warschau). Ausnahmen betreffen Kontodaten und Mitteilungen an den Kunden, nicht die Aufzeichnungen selbst: Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und Domainverwaltung sowie der Spam- und Missbrauchsschutz auf unseren eigenen Formularen werden von Anbietern erbracht, die auch außerhalb der Union verarbeiten können. Übermittlungen an Dienste Dritter, die der Kunde einschaltet (Ziffer 18), gehen an die von ihm bestimmten Empfänger. Wir übermitteln keine Kundendaten für eigene Zwecke in ein Drittland. Welche Unterauftragsverarbeiter mit welchem Verarbeitungsort eingesetzt werden, steht in der veröffentlichten Liste, die Vertragsbestandteil ist; sie wird hier nicht wiederholt, weil eine Aufzählung mit dem nächsten Anbieter veraltet.
Verlangt ein Gericht oder eine Behörde eines Drittlands Herausgabe oder Zugriff, gilt Folgendes. Wir befolgen eine solche Entscheidung nur, wenn sie auf einem in Kraft befindlichen völkerrechtlichen Abkommen beruht, insbesondere einem Rechtshilfeabkommen zwischen dem Drittland und der Union oder dem betreffenden Mitgliedstaat. Fehlt eine solche Grundlage, befolgen wir sie nicht ohne vorherige Überprüfung; wir holen erforderlichenfalls eine Auslegung durch die zuständige Stelle des Mitgliedstaats ein, und wenn wir gleichwohl herausgeben müssen, geben wir nur die geringstmögliche Menge heraus.
Vor der Herausgabe teilen wir dem betroffenen Kunden das Verlangen in Textform mit, damit er Rechtsschutz suchen kann. Ist uns die Mitteilung rechtlich untersagt, holen wir sie nach, sobald das Verbot entfällt, und wir wirken auf dessen Aufhebung hin. Über Zahl und Art solcher Verlangen geben wir auf Anfrage Auskunft, soweit uns das erlaubt ist.
Was die Verschlüsselung dabei leistet, gehört mit dazu – und was sie nicht leistet, ebenso. Die ausgelagerte Kopie wird auf unserem eigenen Server verschlüsselt, einschließlich Datei- und Verzeichnisnamen, und die Schlüssel erhält der Anbieter des Speicherorts nicht. Er kann deshalb auf ein an ihn gerichtetes Verlangen nichts Lesbares herausgeben. Das ist eine technische Maßnahme im Sinne des Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854; sie ersetzt weder den Vertrag mit diesem Anbieter noch die Pflichten aus dieser Ziffer, wenn ein Verlangen an uns selbst gerichtet ist.
24.6 Fortgeltung
Die Ziffern 2, 3, 4.2, 8 (für bereits fällige Beträge), 10.2, 15, 16, 20, 21, 22, 24, 29 und 30 gelten über das Vertragsende hinaus fort, ebenso jede weitere Bestimmung, deren Natur dies nahelegt.
25. Meldungen über rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch
Jedermann kann uns unter office@mouseplayer.com melden, dass der Dienst rechtswidrig genutzt wird – etwa dass das Tracking-Skript ohne Befugnis auf einer Website eingebunden ist, dass ohne Rechtsgrundlage aufgezeichnet wird oder dass ein Freigabe-Link personenbezogene Daten unzulässig offenlegt. Eine Meldung sollte das betroffene Webangebot oder den Link bezeichnen, die behauptete Rechtswidrigkeit beschreiben und eine Antwortmöglichkeit nennen.
Hinreichend genaue und belegte Meldungen prüfen wir und können weitere Angaben erbitten. Ist eine Meldung begründet, handeln wir nach den Ziffern 23 und 9.3 und teilen dem Meldenden das Ergebnis mit, soweit dies zulässig und praktisch möglich ist. Den betroffenen Kunden unterrichten wir über die Meldung und jede getroffene Maßnahme samt Begründung, sofern nicht Gesetz oder Behörde entgegenstehen. Eine Meldung ist keine Beanstandung der Leistung; solche behandelt Ziffer 28.
26. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichtleistung, die auf einem Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, darunter Naturkatastrophe, Krieg, Terror, innere Unruhen, Seuche, Streik, Ausfall des öffentlichen Internets oder eines vorgelagerten Netzes, längerer Ausfall der Stromversorgung, Angriff auf nicht von ihr beherrschte Infrastruktur und hoheitliche Maßnahmen. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich und nimmt die Leistung wieder auf, sobald sie kann. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags fristlos beenden; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Beendigung werden anteilig erstattet. Geldmangel ist nie höhere Gewalt.
27. Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern. Wir teilen dies dem Kunden an der für ihn hinterlegten E-Mail-Adresse und im Konto mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden mit und geben an, was sich ändert.
Der Kunde kann vor dem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter und endet zu diesem Zeitpunkt; bei einem Free-Tarif endet er mit dem Wirksamwerden der Änderung. Widerspricht er nicht und nutzt den Dienst nach diesem Zeitpunkt weiter, gelten die geänderten Bedingungen. Darauf weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.
Änderungen, die durch eine Gesetzesänderung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung veranlasst oder zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Sicherheitsrisikos erforderlich sind, können mit kürzerer Frist oder sofort wirksam werden; wir teilen sie so bald wie möglich mit und nennen den Grund. Rein sprachliche Änderungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler und ausschließlich für den Kunden vorteilhafte Änderungen dürfen ohne Ankündigung erfolgen.
Jede Fassung ist durch Nummer und Gültigkeitsdatum gekennzeichnet. Weil die Zustimmung zusammen mit einer Prüfsumme des zugestimmten Wortlauts festgehalten wird (Ziffer 4.2), lässt sich stets feststellen, ob ein Kunde die jetzt geltende oder eine frühere Fassung angenommen hat.
28. Beanstandungen
Beanstandungen der Leistung können jederzeit an office@mouseplayer.com oder über das Supportformular im Konto gerichtet werden. Eine Beanstandung sollte Name des Kunden und betroffenes Konto oder betroffenen Workspace nennen, den Einwand und die Umstände beschreiben, gegebenenfalls Datum und Uhrzeit des Vorfalls angeben und sagen, was der Kunde begehrt.
Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Beanstandung und antworten in Textform an die absendende Adresse, in der Regel binnen 14 Tagen nach Eingang. Erfordert die Prüfung längere Zeit, teilen wir dies innerhalb dieser Frist mit, nennen den Grund und geben an, wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Ist eine Beanstandung unvollständig, fragen wir das Fehlende nach; die Frist läuft dann ab dessen Eingang.
Dieses Verfahren wird nach Art. 8 des polnischen Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege bereitgestellt. Eine Beanstandung ist keine Voraussetzung dafür, einen Anspruch vor Gericht zu verfolgen.
29. Allgemeine Bestimmungen
29.1 Abtretung
Der Kunde darf den Vertrag und Rechte daraus nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform übertragen, die nicht unbillig verweigert wird. Wir dürfen den Vertrag im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Umstrukturierung oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen und teilen dies dem Kunden mit; hat der Erwerber seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
29.2 Unterbeauftragung
Wir dürfen zur Erfüllung unserer Pflichten Unterauftragnehmer einsetzen und haben deren Leistung wie eigene zu vertreten. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem AVV.
29.3 Vollständigkeit
Die in Ziffer 3.1 genannten Dokumente enthalten die vollständige Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand und ersetzen alle früheren Erklärungen, Angebote, Präsentationen und den vorangegangenen Schriftwechsel. Keine Partei hat sich auf eine nicht in diesen Dokumenten enthaltene Aussage verlassen. Die Haftung für arglistige Täuschung bleibt unberührt.
29.4 Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine Bestimmung unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft, bleibt der übrige Vertrag unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; ist eine Bestimmung nur teilweise oder nur gegenüber einem bestimmten Kunden unwirksam, bleibt sie im Übrigen und gegenüber allen anderen Kunden wirksam. Dies gilt insbesondere für die Beschränkungen der Ziffer 21, denen im weitestgehenden gesetzlich zulässigen Umfang Geltung zu verschaffen ist.
29.5 Mitteilungen
Mitteilungen nach diesen Bedingungen erfolgen in Textform: an den Kunden an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über eine Nachricht im Konto; an uns an office@mouseplayer.com oder an die Postanschrift nach Ziffer 1.1. Die E-Mail-Adresse aktuell zu halten obliegt dem Kunden; eine an die hinterlegte Adresse gesandte Mitteilung wird mit der Absendung wirksam. Kündigungen und Widersprüche nach Ziffer 27 bedürfen der Textform; eine Nachricht in einem Chatfenster genügt nicht.
29.6 Kein Verzicht
Werden Rechte nicht oder verspätet ausgeübt, liegt darin kein Verzicht; die Ausübung eines Rechts schließt ein anderes nicht aus. Ein Verzicht wirkt nur, wenn er in Textform erklärt wird, und nur für den genannten Fall.
29.7 Keine Gesellschaft
Die Parteien sind selbständige Unternehmer. Es entstehen weder eine Gesellschaft noch ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Stellvertretung, ein Arbeitsverhältnis noch eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO.
29.8 Überschriften und Beispiele
Überschriften dienen der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht. Wird eine Aufzählung mit „einschließlich", „insbesondere" oder „zum Beispiel" eingeleitet, ist sie beispielhaft und nicht abschließend.
29.9 Dritte
Der Vertrag begründet Rechte nur für die Parteien. Er ist kein Vertrag zugunsten Dritter; insbesondere erwerben Endnutzer aus ihm keine Rechte. Ihre datenschutzrechtlichen Rechte bleiben unberührt und entstehen unabhängig von ihm.
30. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
30.1 Anwendbares Recht
Der Vertrag und alle außervertraglichen Schuldverhältnisse aus ihm oder im Zusammenhang mit ihm unterliegen dem Recht der Republik Polen unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften am Sitz des Kunden, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, bleiben unberührt.
30.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über sein Bestehen, seine Wirksamkeit oder seine Beendigung, sind ausschließlich die für den Sitz von MousePlayer zuständigen Gerichte in Łódź, Polen zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung wird nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 und Art. 46 der polnischen Zivilprozessordnung geschlossen; die nach Ziffer 4.2 festgehaltene elektronische Zustimmung bildet die von Art. 25 Abs. 2 dieser Verordnung verlangte dauerhafte Aufzeichnung. Wir bleiben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Die Zuständigkeit eines Gerichts für einstweiligen Rechtsschutz und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
30.3 Sprache
Vertragssprache ist Englisch. Diese Bedingungen werden zusätzlich auf Deutsch und Polnisch veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Bei Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsstreit geht die englische Fassung vor und ist allein maßgeblich. Dasselbe gilt für die übrigen in Ziffer 3.1 genannten Vertragsdokumente. Mitteilungen können auf Englisch, Deutsch oder Polnisch erfolgen.
31. Kontakt und Fassung
LW IT Solutions Company Lukas Wójcik · al. Tadeusza Kościuszki 80/82 lok. 301 · 90-437 Łódź · Polen · USt-IdNr. PL7252266190 · office@mouseplayer.com
>Zugehörige Dokumente: Auftragsverarbeitungsvertrag · Technische und organisatorische Maßnahmen · Unterauftragsverarbeiter · Datenschutzerklärung · Widerrufsbelehrung · Reklamationen · Impressum
Fassung 2.8 · Gültig ab 16. Oktober 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.7 vom 7. Oktober 2026 und gleicht die Bedingungen an die tatsächliche Arbeitsweise des Dienstes an: Ziffer 24.1a beschreibt, dass das Konto nach dem Ende eines kostenpflichtigen Abonnements im Free-Tarif weiterläuft und die Aufbewahrungsdauer des bisherigen Tarifs noch 30 Tage gilt, statt dass es 30 Tage nur lesend erreichbar bliebe; Ziffer 24.1 nennt die Ausleitungswege je Tarif, und Ziffer 24.2 sagt, wann der Vertrag endet; Ziffer 6.5 sagt, welche Konten als Konten im Free-Tarif gelten und wodurch eine Benachrichtigung entfällt; Ziffer 4.2 nennt alle festgehaltenen Prüfsummen; die Ziffern 5.1 und 17.1 nennen die Vorschläge für Angebotstexte und die Unterstützung im Support durch das Sprachmodell; Ziffer 7.4 nennt die tatsächliche Dauer selbsttätiger Sperren und die verkürzte Aufbewahrung bei missbrauchsverdächtigen Konten im Free-Tarif; Ziffer 20.4 beschreibt die Aufzeichnung von Canvas-Inhalten, Rahmen und Shadow DOM zutreffend; Ziffer 21.6 unterscheidet die Protokolle des Webservers und der Anwendung; Ziffer 24.5 nennt die Ausnahmen von der Verarbeitung in der Europäischen Union; der Kopf dieser Seite nennt die Registrierung als Zeitpunkt der Wahl der Kontoart. Ebenfalls Teil dieser Fassung: Ziffer 4.2 bezieht den Nachweis auf jeden Kunden und nennt den tatsächlichen Beginn seiner Aufbewahrungsfrist; die Ziffern 7.1 und 13.4 sagen, dass Gelöschtes nicht wiederhergestellt wird und dass für Sicherungskopien Ziffer 24.2 gilt; Ziffer 7.4 knüpft die Dauer selbsttätiger Sperren an die eingestellte Sperrdauer; Ziffer 11.2 nennt die Ausnahme der regionalen Freigabe nach Ziffer 11.3; die Ziffern 14.2 und 24.5 sagen, dass der Anbieter des Speicherorts die Schlüssel nicht erhält; Ziffer 14.4 nennt beide Wege zur Auskunftsseite; Ziffer 17.1 beschreibt die Prüfung erzeugter Texte auf Zahlen; Ziffer 19.5 nennt die Supportzeiten; Ziffer 24.1a nennt die Schonfrist als Mindestdauer; Ziffer 24.2 nennt alle Beendigungsgründe und die längste Dauer in unseren Systemen; die neue Ziffer 32.12 nennt weitere Abweichungen gegenüber Verbrauchern zu den Ziffern 3.3, 5.4, 5.5, 8.6 bis 8.8, 9.1, 18.8, 18.9, 29.1, 29.3 und 29.5.
Fassung 2.7 · Gültig ab 7. Oktober 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.6 vom 16. September 2026: Ziffer 24.2 sagt, dass eine vom Kunden angestoßene Löschung das Konto zunächst 30 Tage archiviert – der Zugang endet sofort, es wird nichts mehr aufgezeichnet oder angezeigt, und auf Anfrage lässt es sich wiederherstellen – und dass der Kunde die sofortige endgültige Löschung wählen kann; vom Kunden gelöschte Projekte und Workspaces werden ebenso archiviert. Die Frist von 30 Tagen für die Löschung bleibt unverändert.
Fassung 2.6 · Gültig ab 16. September 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.5 vom 11. September 2026: Ziffer 4.3 unterscheidet zwischen Unternehmern und Verbrauchern – von Verbrauchern verlangen wir Vor- und Nachnamen und eine gültige E-Mail-Adresse, aber keine Firmendaten, keine geschäftliche E-Mail-Adresse und keine USt-IdNr.; Ziffer 6.6 stellt klar, dass eine eingeladene Person erst mit der Annahme der Einladung über den Link in der Einladungsmail Mitglied eines Workspace wird, auch wenn sie bereits ein Konto hat.
Fassung 2.5 · Gültig ab 11. September 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.4 vom 10. September 2026: Ziffer 6.6 ist neu und stellt klar, dass die Kontoart einer Person für die Workspaces gilt, deren owner sie ist, und dass die Mitgliedschaft im Workspace eines anderen Kunden an dessen Vertrag nichts ändert; Ziffer 1.3 nennt die Registrierung als Zeitpunkt der Wahl, und Ziffer 32.1 verweist auf Ziffer 6.6.
Fassung 2.4 · Gültig ab 10. September 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.3 vom 2. September 2026: Ziffer 1.3 ist neu gefasst und öffnet den Dienst für Verbraucher, Ziffer 32 ist neu und nennt klauselweise, was ihnen gegenüber abweichend gilt, und die Widerrufsbelehrung ist als zugehöriges Dokument aufgenommen. Nebenbei berichtigt sie die Fassungsangabe im Kopf dieser Seite: sie stand seit dem 18. August 2026 auf 2.0, während diese Ziffer bereits 2.3 nannte — zwei Angaben für dieselbe Sache, und die sichtbarere war die falsche.
Fassung 2.3 · Gültig ab 2. September 2026. Diese Fassung ändert die Fassung 2.2 vom 20. August 2026: Ziffer 9.2 nennt eine Höchstfrist von zwei Monaten, Ziffer 21.1 nimmt die grobe Fahrlässigkeit von jeder Beschränkung aus, Ziffer 24.1a ist neu und regelt den Übergangszeitraum, und Ziffer 24.2 sagt, wann die Löschfrist beginnt. Anlass war ein Widerspruch zur veröffentlichten Data-Act-Seite: die versprach diese drei Punkte bereits und berief sich dabei auf die Nutzungsbedingungen, in denen keiner von ihnen stand. Die Fassung 2.2 änderte die Fassung 2.1 vom 19. August 2026: Ziffer 18 ist vollständig neu gefasst und in die Unterziffern 18.1 bis 18.9 gegliedert. Sie stellt klar, dass ein Dienst eines Dritten nicht Bestandteil des Dienstes ist, dass unsere Leistung sich auf das Absenden beschränkt, dass wir weder den Empfang noch die Verarbeitung beim Empfänger zusichern oder überwachen, und wie sich das auf Haftung und Freistellung auswirkt. Die Fassung 2.1 änderte die Fassung 2.0 vom 18. August 2026: Die Ziffern 10.5 und 14.5 sind neu, die Ziffern 21.1, 21.4, 22.1 und 24.2 sind neu gefasst, und Ziffer 14.2 legt einen Unterauftragsverarbeiter offen, der ohne Auftragsverarbeitungsvertrag tätig ist. Die Fassung 2.0 hat die Nutzungsbedingungen vom 26. Juli 2026 vollständig ersetzt.
32. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Wozu diese Ziffer da ist. Diese Bedingungen sind für Geschäftskunden geschrieben. Einzelne Bestimmungen darin dürfen gegenüber Verbrauchern nicht gelten oder nicht so gelten. Statt den ganzen Text zu verdoppeln, sagt diese Ziffer klauselweise, was für Verbraucher nicht gilt und was an seine Stelle tritt. Sie ist damit die einzige Stelle, an der man nachsehen muss.
32.1 Für wen sie gilt
Diese Ziffer gilt für Verbraucher im Sinne der Ziffer 1.3 und, in dem dort genannten Umfang, für natürliche Personen mit Einzelunternehmen, die außerhalb ihrer beruflichen Spezialisierung abschließen. Ob eine Person Verbraucher ist, bestimmt sich nach dem Vertrag, den sie selbst schließt; für die Mitgliedschaft in Workspaces anderer Kunden gilt Ziffer 6.6.
32.2 Vorrang
Widerspricht eine Bestimmung dieser Bedingungen der Ziffer 32, geht Ziffer 32 vor. Widerspricht eine Bestimmung dieser Bedingungen zwingendem Verbraucherrecht, gilt sie gegenüber Verbrauchern nicht; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
32.3 Vertragsmäßigkeit statt Gewährleistungsausschluss
Die Ziffern 20.1 und 20.2 gelten gegenüber Verbrauchern nicht. Weder wird der Dienst ihnen gegenüber „wie besehen" bereitgestellt noch die gesetzliche Mängelhaftung ausgeschlossen; Art. 558 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs lässt einen solchen Ausschluss nur zwischen Unternehmern zu.
An ihre Stelle tritt die gesetzliche Haftung für die Vertragsmäßigkeit der digitalen Leistung nach Kapitel 5b des polnischen Verbraucherrechtegesetzes (Art. 43h bis 43q). Weil der Dienst fortlaufend erbracht wird, haften wir für jede Vertragswidrigkeit, die während des gesamten Zeitraums der Erbringung auftritt oder sich zeigt (Art. 43l Abs. 2). Der Verbraucher kann verlangen, dass wir die Leistung in Einklang mit dem Vertrag bringen; gelingt das nicht, verweigern wir es, tritt die Vertragswidrigkeit erneut auf oder ist sie so erheblich, dass ein Zuwarten nicht zumutbar ist, kann er eine Preisminderung erklären oder vom Vertrag zurücktreten (Art. 43m und 43n). Eine Erstattung leisten wir binnen 14 Tagen (Art. 43o).
Die Ziffern 20.3 bis 20.6 gelten weiter, und zwar als Beschreibung dessen, was der Dienst leistet und was er nicht leistet — nicht als Haftungsausschluss. Dass eine Aufzeichnung unvollständig sein kann und kein Beweismittel ist, ist eine Eigenschaft dieser Technik und der übliche Zustand solcher Dienste; sie ist Teil der vereinbarten Beschreibung im Sinne des Art. 43k Abs. 1. Ein Mangel, der über diese Eigenschaften hinausgeht, bleibt ein Mangel.
32.4 Haftung
Gegenüber Verbrauchern gilt Folgendes:
- Die Ausschlüsse in Ziffer 21.2 gelten nicht. Wir haften nach den allgemeinen Vorschriften (Art. 471 ff. des polnischen Zivilgesetzbuchs), und der Schadensersatz umfasst sowohl den entstandenen Schaden als auch den entgangenen Gewinn (Art. 361 § 2).
- Die Höchstgrenze in Ziffer 21.3 gilt nicht.
- Die Beschränkung für unentgeltliche Leistungen in Ziffer 21.4 gilt nicht. Wird der Dienst unentgeltlich erbracht, haften wir ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften; der unentgeltliche Charakter wird allein bei der Bestimmung der geschuldeten Sorgfalt berücksichtigt (Art. 355).
- Die Beschränkung in Ziffer 21.5 gilt nicht. Es bleibt dabei, dass der Dienst keine Datensicherung ist und wir eine solche nicht schulden (Ziffer 5.3) — das beschreibt den Leistungsumfang. Haften wir für einen Datenverlust, ist diese Haftung gegenüber Verbrauchern der Höhe nach nicht begrenzt.
- Die Anzeigefrist in Ziffer 21.6 ist gegenüber Verbrauchern keine Anspruchsvoraussetzung. Eine frühe Anzeige hilft der Aufklärung, und wir bitten weiter darum; ein Anspruch geht durch eine spätere Anzeige nicht verloren.
Die Ziffern 21.1 und 21.7 gelten unverändert. Ziffer 21.1 nimmt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Art. 82 DSGVO von jeder Beschränkung aus; das gilt gegenüber Verbrauchern erst recht.
32.5 Keine Freistellung
Ziffer 22 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Ein Verbraucher stellt uns nicht von Ansprüchen Dritter frei. Unberührt bleibt der gesetzliche Ausgleich zwischen mehreren Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO sowie die allgemeine Haftung des Verbrauchers für eigenes Verschulden; beide folgen aus dem Gesetz und nicht aus einer Klausel dieser Bedingungen.
32.6 Änderungen dieser Bedingungen
Gegenüber Verbrauchern dürfen wir diese Bedingungen nur aus einem der folgenden Gründe ändern, und nur soweit die Änderung durch diesen Grund veranlasst ist:
- eine Änderung des anwendbaren Rechts, eine gerichtliche oder eine behördliche Entscheidung;
- eine Änderung des Leistungsumfangs, insbesondere eine neue Funktion oder der Wegfall einer Funktion, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann;
- ein Wechsel oder eine Änderung bei einem Unterauftragsverarbeiter, einem Zahlungsdienstleister oder einem sonstigen für die Erbringung notwendigen Dritten;
- die Abwehr eines Sicherheitsrisikos oder eines Missbrauchs;
- die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers oder eine rein sprachliche Klarstellung.
Wir teilen die Änderung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mit und nennen den Grund. Eine Änderung, die den Zugang zum Dienst oder seine Nutzung wesentlich und nachteilig berührt, berechtigt den Verbraucher, den Vertrag binnen 30 Tagen nach der Mitteilung oder nach dem Wirksamwerden — je nachdem, was später eintritt — ohne Kosten zu beenden (Art. 43q des polnischen Verbraucherrechtegesetzes). Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Beendigung erstatten wir anteilig.
Eine Änderung, die das Entgelt erhöht oder den Leistungsumfang verringert, wirkt nicht für einen bereits bezahlten Zeitraum. Der Verbraucher trägt keine Kosten der Änderung.
32.7 Reklamationen
Ziffer 28 gilt mit der Maßgabe, dass wir auf eine Reklamation eines Verbrauchers binnen 14 Tagen antworten müssen. Antworten wir nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Reklamation als anerkannt (Art. 7a des polnischen Verbraucherrechtegesetzes). Diese Frist ist keine Zusage, sondern Gesetz, und sie lässt sich nicht durch eine Zwischennachricht verlängern. Der Weg zur Reklamation steht auf der Seite zu Reklamationen.
32.8 Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Voraussetzungen, Ausübung, Fristen, das Musterformular und die Folgen eines Widerrufs nach vorzeitigem Beginn stehen in der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil der vorvertraglichen Informationen nach Art. 12 des polnischen Verbraucherrechtegesetzes ist.
Verlangt der Verbraucher beim Kauf ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, schulden wir die Leistung ab Freischaltung; widerruft er danach, schuldet er den Anteil, der auf die bis dahin erbrachte Leistung entfällt (Art. 15 Abs. 3 und Art. 35 Abs. 1 des polnischen Verbraucherrechtegesetzes). Verlangt er ihn nicht, beginnt die Leistung nach Ablauf der Frist.
32.9 Außergerichtliche Streitbeilegung
Dem Verbraucher stehen außergerichtliche Wege offen, insbesondere die Mediation und das ständige Schiedsgericht beim Wojewodschaftsinspektor der Handelsinspektion (Art. 36 und 37 des polnischen Gesetzes über die Handelsinspektion) sowie die Unterstützung durch den städtischen oder Kreis-Verbraucherombudsmann. Das Register der zugelassenen Stellen führt das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (uokik.gov.pl). Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.
Nach Art. 12 Abs. 1 Nr. 21 des polnischen Verbraucherrechtegesetzes teilen wir mit: Wir sind an keinen Verhaltenskodex und an keine Verbraucherschlichtungsstelle gebunden und zur Teilnahme nicht verpflichtet. Wir prüfen eine Teilnahme in jedem Einzelfall und lehnen sie nicht grundsätzlich ab.
32.10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
- Recht. Ziffer 30.1 gilt mit der Maßgabe, dass die Wahl polnischen Rechts dem Verbraucher nicht den Schutz entzieht, den ihm die zwingenden Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewähren (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
- Gerichtsstand. Ziffer 30.2 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Wir können den Verbraucher nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats verklagen, in dem er seinen Wohnsitz hat; er kann uns dort oder an unserem Sitz verklagen (Art. 17 bis 19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
- Sprache. Ziffer 30.3 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Maßgeblich ist die Fassung in der Sprache, in der der Vertrag geschlossen wurde. Der Verbraucher kann jede der drei veröffentlichten Sprachen für Mitteilungen an uns verwenden.
32.11 Was unverändert gilt
Wer MousePlayer in ein eigenes Webangebot einbindet, ist gegenüber den Besuchern dieses Angebots datenschutzrechtlich Verantwortlicher — auch als Verbraucher und auch bei einer privat betriebenen Website. Die Ausnahme für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO) greift bei einem öffentlich zugänglichen Webangebot nicht. Die Ziffern 10 bis 14 und der Auftragsverarbeitungsvertrag gelten deshalb für Verbraucher unverändert; das ist keine Klausel zu unseren Gunsten, sondern die gesetzliche Rollenverteilung.
32.12 Weitere Abweichungen
Gegenüber Verbrauchern gelten außerdem die folgenden Maßgaben:
- Ziffern 3.3 und 29.3: Öffentliche Aussagen über den Dienst, insbesondere in der Werbung und auf der Website, bleiben für die Vertragsmäßigkeit maßgeblich, soweit Art. 43k Abs. 2 des polnischen Verbraucherrechtegesetzes dies vorsieht; der Ausschluss in diesen Ziffern gilt insoweit nicht.
- Ziffer 5.4: Eine Änderung des Dienstes, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit nicht erforderlich ist, nehmen wir nur aus einem in Ziffer 32.6 genannten Grund vor, ohne Kosten für den Verbraucher und nach Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger; berührt sie den Zugang zum Dienst oder seine Nutzung wesentlich und nachteilig, kann der Verbraucher den Vertrag nach Ziffer 32.6 beenden (Art. 43q des polnischen Verbraucherrechtegesetzes). Der Satz, das Kündigungsrecht sei der einzige Rechtsbehelf, gilt nicht.
- Ziffern 5.5, 18.8 und 18.9: Die dort genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht; es gilt Ziffer 32.4. Dass eine Beta-Funktion entfallen kann und dass wir bei einer Integration nur das Absenden schulden, beschreibt den Leistungsumfang.
- Ziffer 8.6: Eine Preiserhöhung berechtigt den Verbraucher in jedem Fall, das betroffene Abonnement zum Wirksamwerden des neuen Preises zu kündigen, unabhängig von der Inflationsrate.
- Ziffer 8.7: An die Stelle der Verzugszinsen und der Pauschale für Handelsgeschäfte treten die gesetzlichen Verzugszinsen (Art. 481 des polnischen Zivilgesetzbuchs).
- Ziffer 8.8: Erstattungsansprüche aus zwingendem Verbraucherrecht, insbesondere nach einem Widerruf, einer Preisminderung oder einem Rücktritt wegen Vertragswidrigkeit, bleiben unberührt; die Beschränkung der Aufrechnung gilt nicht.
- Ziffer 9.1: Einen unbefristeten Vertrag im Free-Tarif kündigen wir einem Verbraucher nur mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform, außer aus wichtigem Grund nach Ziffer 9.3; Ziffer 6.5 bleibt unberührt.
- Ziffer 29.1: Überträgt MousePlayer den Vertrag, kann der Verbraucher ihn jederzeit ohne Kosten beenden; bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.
- Ziffer 29.5: Eine Mitteilung an den Verbraucher wird mit ihrem Zugang wirksam, nicht schon mit der Absendung.